Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  2. Das Leben des Menschen ist schutzwürdig oder doch nicht?
  3. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  4. Nur 4 deutsche Bistümer sagen NEIN zum 'Synodalen Irrweg/Ausschuss'
  5. Erzbistum Hamburg verliert 2023 Millionen Euro durch Mitgliederschwund
  6. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  7. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  8. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  9. Deutsche Jugend: GRÜNE PFUI, AFD HUI?
  10. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  11. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
  12. ,Besorgniserregend': Neue Studie über muslimische Schüler
  13. Vatikan: Religionsfreiheit durch Urteil gegen Kardinal bedroht
  14. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  15. Taylor sei mit Euch

Tschechien: Gläubige dürfen nur in Wohnpfarre Gottesdienst feiern

2. März 2021 in Weltkirche, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Gottesdienste und andere kirchliche Versammlungen können weiterhin stattfinden, wenn die Anzahl der Teilnehmer maximal zehn Prozent der Sitzplätze im gottesdienstlichen Raum nicht überschreitet


Prag (kath.net/KAP) Die Verlängerung des Corona-Notzustands in Tschechien bringt eine Verschärfung für die Kirchen: Zusätzlich zu den bisherigen Einschränkungen kommt ab 1. März das Verbot, zwecks Gottesdienstbesuch die Grenzen des dauerhaften Wohnbezirks zu überschreiten. Diese Einschränkung betrifft vor allem Gläubige in den Städten, wo nicht selten Gottesdienste in einer anderen Pfarre als in der Wohnpfarre mitgefeiert werden.


Ansonsten gilt weiterhin, dass Gottesdienste und andere kirchliche Versammlungen stattfinden können, wenn die Anzahl der Teilnehmer maximal zehn Prozent der Sitzplätze im gottesdienstlichen Raum nicht überschreitet. Zwischen den Teilnehmern ist, mit Ausnahme von Mitgliedern desselben Haushalts, seitlich ein Abstand von zwei Metern einzuhalten. Zwischen den Reihen vor und hinter der gewählten Reihe muss kein Abstand eingehalten werden.

Während des Gottesdienstes ist ein aufgesetzter Respirator oder ein anderer Schutzgegenstand ohne Atemventil mit einer Filterkapazität von mindestens 95 Prozent (FFP2/KN 95) oder eine chirurgische Maske zu tragen. Textile Masken, Schals und Kleider werden weiterhin als nicht ausreichend angesehen. Gemeindegesang ist verboten, ein allfälliger Chor hat von einem räumlich getrennten Ort wie einer Empore zu singen. Der Händedruck beim Friedensgruß hat zu unterbleiben.
Erlaubt ist hingegen der "individuelle geistliche Dienst", d.h. Gottesdienste, Zeremonien und geistliche Begleitung, "an denen außer dem Geistlichen maximal eine Familie teilnimmt, die sich einen gemeinsamen Haushalt teilt".
(ende) mit/pwu/


Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  4. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  5. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  6. "Ich verzeihe dir, du bist mein Sohn. Ich liebe dich und werde immer für dich beten"
  7. Der Mann mit Ticketnummer 2387393
  8. Taylor sei mit Euch
  9. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  10. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  11. Krakau: Einleitung des Seligsprechungsprozesses der mit 25-Jahren ermordeten Helena Kmieć
  12. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
  13. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  14. Papst: Pius VII. leitete die Kirche mithilfe seiner Unterwäsche
  15. US-Präsident Biden macht Kreuzzeichen bei Pro-Abtreibungskundgebung

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz