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Sterbehilfe: Weitere Warnungen vor Lockerung nicht nur aus Kirche

25. September 2020 in Prolife, 3 Lesermeinungen
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Wiener Ärztin und frühere SP-Gesundheitsstadträtin Pittermann warnt vor Tabubruch und Missbrauch - Wiener Katholischer Familienverband strikt gegen Legalisierung aktiver Sterbehilfe


Wien (kath.net/KAP) Mit deutlichen Worten hat sich die Wiener Ärztin und frühere SPÖ-Politikerin Elisabeth Pittermann gegen strafrechtliche Lockerungen im Bereich der aktiven Sterbehilfe und des assistierten Suizids ausgesprochen. "Das Töten von Menschen ist ein Tabubruch", so Pittermann, eine menschliche Gesellschaft brauche aber Tabus. Unter all dem Druck, der im Gesundheitssystem auf den Mitarbeitern lastet, sei es unzumutbar, ihnen eine Beihilfe zur Tötung aufzubürden, hielt Pittermann in einem Gastkommentar im "Standard" (Donnerstag-Ausgabe) fest.

Erfahrungen aus jenen Ländern, die Tötung auf Verlangen zulassen, zeigen, dass diese Tötungen nicht nur auf Verlangen durchgeführt werden, sondern auch aus anderen Motiven. Die Gefahr des Missbrauchs sei ungeheuer groß, warnte Pittermann. Sie war von 2000 bis 2004 Wiener Stadträtin für Gesundheits- und Spitalswesen.

Da sie nicht religiös sei, sei die Religion nicht ihr Motiv, den assistierten Suizid abzulehnen, "sondern die Angst vor Missbrauch, die Angst vor einem Tabubruch, die Angst davor, sich allmächtig zu fühlen". Sie hoffe sehr, dass die entscheidenden Juristen im Verfassungsgerichtshof sich dieser Folgen bewusst seien, denn es gehe nicht um die Handlung eines Einzelnen an sich selbst, sondern um eine weitreichende gesellschaftspolitische Frage und Entscheidung. Pittermann: "Die Tätigen in medizinischen Berufen dürfen nicht mit dieser schweren Bürde belastet werden. Alle Menschen müssen Achtung vor dem menschlichen Leben haben, daher darf die Tötung oder Beihilfe dazu auch unter sogenannten 'humanitären Vorzeichen' nie erlaubt werden."

Fast alle Menschen wollten leben, "wenn sie weitgehend schmerzfrei sind, sowie ihre Familie weder emotional-pflegerisch noch durch hohe Kosten belasten", so Pittermann weiter. Daher brauche es die Bemühungen, in ausreichendem Ausmaß und mit öffentlicher Finanzierung Hospizbetten sowie ambulante Hospizdienste und Tagesstationen bereitzustellen. 

Rund 40 Jahre habe sie als Ärztin mit Schwerstkranken gearbeitet "und ihren Lebenswillen bewundert, wie sie sich an ihr Leben klammerten, welches Außenstehende schon als äußerst beschwerlich erachteten. Sie lebten dadurch häufig länger als von uns Medizinern eingeschätzt", so Pittermann und weiter: "Wenn sie abschließen und loslassen konnten, starben sie oft sehr bald. Ganz wenige Patienten entschieden sich zum Suizid, und wenn, vor allem gemeinsam mit dem Partner, der nicht allein zurückbleiben wollte."

Fast jeder, der sich für den Suizid entscheidet, mit Ausnahme von weitgehend Gelähmten, sei zudem in der Lage, Suizid zu begehen. "Man kann sich über die Möglichkeiten informieren und danach handeln. Selbst jene, die keine Kraft dazu haben, können durch Behandlungsverweigerung - ausgenommen schmerzstillende Medikamente - sowie Nahrungsverweigerung ihren Tod herbeiführen", so Pittermann.

Verweis auf europäische Negativbeispiele

Auch der Katholische Familienverband Wien hat sich in einer Aussendung am Donnerstag deutlich gegen die Legalisierung von Sterbehilfe in Österreich ausgesprochen. "Mit der Legalisierung der Sterbehilfe öffnen wir die Büchse der Pandora. Einmal begonnen, setzen wir Prozesse und Entscheidungen in Gang, die nicht mehr zu stoppen sind. Daher darf Sterbehilfe nicht legalisiert werden", so Ursula Kovar, Familienrichterin und Vorstandsmitglied des Familienverbandes. Sie verwies dabei auf europäische Negativbeispiele, wie etwa die Niederlande, wo Sterbehilfe auch ohne ausdrücklichen Wunsch der Patienten erfolgt oder Belgien mit Durchführung von Sterbehilfe bei Kindern.

Bei einer Legalisierung von Sterbehilfe befürchtete Kovar einen steigenden, moralischen Druck, im Alter oder bei Erkrankung seinem Leben ein Ende setzen zu wollen. "Schon jetzt klagen viele ältere Menschen, ihren Angehörigen nicht zur Last fallen zu wollen. Eine erlaubte Sterbehilfe wird diesen Trend verstärken", warnte Kovar. Aber auch Angehörige würden zunehmend unter Druck geraten, der Sterbehilfe eines Angehörigen zuzustimmen: "Pflege kostet Zeit, Geld und ist eine große Herausforderung. Sterbehilfe kann hier zu leicht als billiger Ausweg gesehen werden."

Die Antwort auf eine existenzielle Krise mit Sterbewunsch besteht für den Familienverband aus menschlicher Zuwendung, Fürsorge, medizinischer Versorgung und dem besonderen Schutz der Menschenwürde. Daher müssten Betroffene dabei unterstützt werden, ihren Weg im Leben möglichst schmerzfrei und zufrieden zu Ende zu gehen. Dazu gehörten der Ausbau des Hospizwesens, der Palliativmedizin sowie Unterstützung für Angehörige, wie der Katholische Familienverband seit langem fordere, so Kovar.

Öffentliche VfGH-Verhandlung

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) befasste sich am Donnerstag in einer öffentlichen Verhandlung mit dem strikten Verbot der Sterbehilfe. Vier Antragsteller, vertreten durch den Wiener Anwalt Wolfram Proksch und unterstützt vom Schweizer Sterbehilfeverein "Dignitas", wollen die Strafgesetzbuch-Paragrafen 77 ("Tötung auf Verlangen)" und 78 ("Mitwirkung am Selbstmord") kippen und damit den assistierten Suizid in Österreich ermöglichen.

Die Antragsteller fechten die betreffenden Paragrafen aus verschiedenen Gründen an, wie Proksch gegenüber der APA erläuterte; etwa unter Berufung auf das Recht auf Leben, das Verbot der Folter, dem Recht auf Religionsfreiheit (auch im negativen Sinn), die Menschenwürde, das Recht auf Selbstbestimmung und auch jenes auf Privatsphäre. In einer freien und demokratischen Gesellschaft sei die Autonomie ein derart hohes Gut, dass der Staat nicht vorzuschreiben habe, auf welche Art man sterben wolle, und dass man auch nicht leiden müsse, wenn man das nicht wolle. Durch die bestehende Rechtslage würden leidende Menschen gezwungen, entweder entwürdigende Verhältnisse erdulden oder (unter Strafandrohung für Helfer) Sterbehilfe im Ausland in Anspruch nehmen zu müssen.

Proksch gehört dem Beirat der "Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL)" an. Weitere Mitglieder sind u.a. "Dignitas"-Gründer Ludwig A. Minelli und der Arzt Christian Fiala, der in Wien eine Abtreibungsklinik betreibt.


Copyright 2020 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten



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Lesermeinungen

 Ehrmann 26. September 2020 

Wären nicht intensive Gebetsaufrufe und Fürbitten bei allen Messen nötig, um diese immense Gefahr ab

Wer weiß schon davon, wer hört schon etwas über die Behandlung des Verbotes der aktiven Sterbehilfe in den Medien, die überdimensional von Corona, finaziellen Engpässen und Sport berichten? Wenn uns die Torstatistik wichtiger ist als die Behandlung des letzten Lebensabschnittes, den wir im Hinblick auf das Bild des hl. Apostels Paulus vom Wettrennen ohne weiters als Endspurt - hin zum Leben in Gott, das wir doch alle anstreben sollen - bezeichnen können, dann ist unser Glaube doch inhaltslos geworden -oder? Wenn nicht im ORF, dann sollte wenigstens in kirchlichen Einrichtungen dieses Thema aufgegriffen und nicht geldgierigen Organisationen aus dem Ausland (Dignitas) das Auslöschen unserer wichtigsten Glaubensinhalte überlassen werden.


3
 
 Zeitzeuge 25. September 2020 
 

Frau Dr. Pittermann ist die Tochter

von Bruno Pittermann, dem Vizekanzler der bei

den österreichischen Konservativen bestimmt

unvergessenen katholischen Bundeskanzler

Raab, Gorbach und Klaus!

Das östereichische STGB formuliert das ent-

sprechende Vergehen in § 78 eindeutiger

als der m.E. moralisch unbrauchbare Terminus

"Sterbehilfe", nämlich als "Mitwirkung am

Selbstmord"!


2
 
 mphc 25. September 2020 

Gestern bei der Anhörung

vor dem Verfassungsgerichtshof haben die Verfechter der Euthanasie eine schlechte Figur gemacht.

www.lebensende.at


2
 

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