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Französischer Kardinal Barbarin will sich in Kloster zurückziehen

21. März 2019 in Weltkirche, 2 Lesermeinungen
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Wegen Nichtanzeige sexuellen Missbrauchs erstinstanzlich zu Bewährungsstrafe verurteilter Erzbischof von Lyon will seiner Diözese Neubeginn ermöglichen - Er erklärte auch, warum Papst seinen vollständigen Rücktritt vom Bischofsamt nicht annahm


Paris (kath.net/KAP) Der wegen Nichtanzeige sexuellen Missbrauchs erstinstanzlich zu sechs Monaten Bewährungsstrafe verurteilte französische Kardinal Philippe Barbarin will sich in ein Kloster zurückziehen und dort bis zum Ende des Berufungsprozesses bleiben. Das kündigte der Erzbischof von Lyon gegenüber dem katholischen Sender KTO an. Nach einer Audienz bei Papst Franziskus hatte Barbarin zuvor am Dienstag die Leitung der Amtsgeschäfte seiner Diözese bis auf weiteres an Generalvikar Yves Baumgarten übergeben. In dem KTO-Interview erklärte Barbarin auch, was den Papst bewogen habe, den von ihm angebotenen gänzlichen Rücktritt vom Amt des Erzbischofs vorerst nicht anzunehmen.

Barbarin war am 7. März zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er nicht von sich aus einen Priester angezeigt hatte, der vor rund 40 Jahren mutmaßlich mehrere Minderjährige sexuell missbrauchte. Zugleich kündigte Barbarin an, Berufung einzulegen und dem Papst seinen Rücktritt anzubieten. Dieser nahm das Gesuch nicht an, sondern stellte Barbarin die Entscheidung über seine Zukunft frei.


Über das Treffen mit Franziskus am Montag im Vatikan berichtete Barbarin im KTO-Interview, der Papst habe ihm gesagt: "Wenn ein Urteil angefochten wird, gilt die Unschuldsvermutung. Wenn ich Ihren Rücktritt akzeptiere, erkenne ich daher an, dass Sie schuldig sind. Das kann ich nicht. Aber ich kann verstehen, dass Sie sich zurückziehen möchten." Barbarin berichtete in dem Interview außerdem, dass er bereits vor dem Urteil mit dem Papst in Kontakt gewesen sei. Franziskus habe den Gerichtsprozess mitverfolgt.

Barbarin äußerte Verständnis für jene, die die Nicht-Annahme seines Rücktritts nicht verstünden. Er selbst gehöre auch zu dieser Gruppe, denn er habe das Gesuch ja eingereicht. "Aber in der Kirche gehorcht man dem Papst. Der Papst sagte zu mir: 'Es ist nicht an Rom, immer und überall einzugreifen. Wenn du in deiner Diözese spürst, dass es ratsam ist, eine Entscheidung zu treffen, dann mach es.'"

"Ich weiß, dass das Leiden groß ist", sagte Barbarin über den in der Folge von ihm freiwillig bekannt gegeben Rückzug aus der Leitung der Erzdiözese Lyon. Die Diözese müsse "neue Impulse" setzen, denn das in den vergangenen Jahren nach außen von ihr gezeigte Bild sei "schrecklich" und kaum zu ertragen, so der Kardinal. Barbarin berichtete zudem, dass er sich zwischen dem Urteilsspruch und der Papstaudienz mit dem Lyoner Priesterrat über das weitere Vorgehen beraten habe.

Beeindruckt zeigte sich Barbarin von den Zeugenaussagen mutmaßlicher Missbrauchsopfer. Eine Person habe ihm gesagt: "Sie leiden seit drei oder vier Jahren, aber wir leiden seit 30 oder 40 Jahren." Es sei schrecklich, so etwas zu hören, so der Kardinal. Er halte es nun für wichtig, eine "neue Etappe" zu beginnen und einen Neubeginn zu ermöglichen. Das Geschehene sei "schmerzhaft für alle - nicht nur für mich, besonders für andere".

Die Strafe für Barbarin war überraschend gekommen. Die Staatsanwaltschaft hatte sich im Jänner gegen eine Verurteilung des Kardinals ausgesprochen. Er habe vor Gericht nicht versucht, sich reinzuwaschen, sondern erklärt "was ich wann und warum getan habe", so der Kardinal weiter. Der Artikel des Strafgesetzbuchs, auf dessen Basis Staatsanwaltschaft und Gericht zu zwei unterschiedlichen Schlussfolgerungen gekommen sei, könne auf verschiedene Weise interpretiert werden. Werde er bei der Berufung erneut gegen ihn ausgelegt, "dann ist es eben so", fügte Barbarin hinzu.

Das französische Recht eröffne ihm die Möglichkeit zur Berufung, "also mache ich es", sagte der Kardinal. Zuvor habe er sich Rat bei Staatsanwälten und Richtern geholt. Der Papst habe ihm gesagt, dass das kein Problem sei. In dem Gespräch mit Franziskus am Montag sei es auch nicht nur um seinen Rücktritt gegangen, sondern auch um andere Themen wie die Heiligsprechung der Französin Pauline Jaricot (1799-1862).

Auf die Frage, was er als Nächstes tun werde, sagte Barbarin, er habe "enorm viel" liegengebliebene Arbeit zu erledigen. "Dann, denke ich, wäre eine gute Zeit der Stille in einem Kloster eine sinnvolle Sache." Er wisse nicht, ob und wann er zurückkehren werde, so Barbarin. Dabei hänge viel von der Länge des Berufungsprozesses ab. "Ich möchte, dass das Leben in der Diözese weitergeht, damit das Werk Gottes vollbracht werden kann."

Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 Hadrianus Antonius 22. März 2019 
 

Hybris und Verblendung

Barbarin und PFranziskus sehen den Ernst der kirchlichen Situation in Frankreich nicht.
Es ist da in Lyon von 1978 bis 1997 offensichtlich überlange Zeit Schreckliches passiert- zugleich mit anderen Katastrophen gleicher Art in Nordbelgien, Quebec und Nordkanada, in Kalifornien und in den Rocky Mountains.
Und die Hierarchie und die Kommandeure vor Ort haben nichts getan.
Das ist Insuffizienz im Amt und de facto das Anti-Evangelium: Anti-Christus.
Die staatliche Justiz ermittelt normalerweise seriös; die kirchliche Führung hat hier total und in fundamentis versagt.
Es ist etut wenn Barbarin dann jetzt noch sagt, daß "(bei ihm) viel Arbeit liegen geblieben ist", daß er "sich in ein Kloster (vorläufig ) zurückziehen will" (Klöster sind keine Gefängnisse und keine Mülltonnen für abgehalfterte Prälaten)(idem Danneels und VanGheluwe), daß Barbarin in Berufung geht ("...das Recht, also mache ich es...") und dann noch von "Werk Gottes" redet.
Blasphemisches Theater


5
 
 Hadrianus Antonius 22. März 2019 
 

Total verrückt (1)

PFranziskus und Kard. Barbarin unterschlagen hier komplett das Sakramentale des Priestertums, hier darüber hinaus noch verstärkt durch das Bischofsamt und in der apostolischen Sukzession.
SE Kard. Sarah hat 2017 schon eindeutig klar dargelegt, daß die Hände, die Pädophilie begangen haben, für da Sakrale der Hl. Eucharistie nicht mehr taugen.
PFranziskus legt hier die Entscheidung über eine kirchlich-sakramentale Funktion in die Hände der staatlichen Justiz, und wohl mit Unschuldsvermutung bis in die 2., 3., 4. und ggf. 5. Instanz.
Zu deutsch: der reichste Prälat mit den besten Rechtsanwälten kommt durch.
Das ist dann wohl "der Papst der Armen" (sic kerknet).
EB Bergoglio/PFranziskus handhabte das schon so beim Fall Julio Cesar Grassi in Argentinien.
PF hat als Pontifex maximus eine Aufsichtspflicht; es ist Unsinn die Entscheidung hier bei Barbarin abzugeben.
"Ja...nein...ja...nein...ach, tut was Ihr wollt!"
Setut


5
 

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