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Kirche nützt bei Missbrauch den kirchlichen Strafrahmen voll aus

11. März 2019 in Österreich, 9 Lesermeinungen
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Kirchenrechtsexperten weisen in ORF-Sendung "Religion aktuell" aber darauf hin, dass Verhängung von Freiheitsstrafen allein dem Staat zukommt und nicht im Kompetenzbereich der Kirche liegt


Wien (kath.net/KAP) Die katholische Kirche wendet bereits jetzt bei sexuellem Missbrauch die strengst mögliche Strafe an, auf die sie zurückgreifen kann. Darauf haben Kirchenrechtsexperten in der ORF-Radiosendung "Religion aktuell" hingewiesen. Die Verhängung von Freiheitsstrafen liegt freilich nicht im Kompetenzbereich der Kirche.

So betonte etwa der der Innsbrucker Kirchenrechtler Prof. Wilhelm Rees, dass eine Verschärfung der kirchenrechtlichen Strafbestimmungen schwierig sei, weil bei schweren Formen des sexuellen Missbrauchs bereits die härtest mögliche Strafe für Kleriker angewendet wird: nämlich die Rückversetzung in den Laienstand. Dies bedeute den Verlust aller Rechte und Pflichten, die mit der Weihe verbunden sind. Das sei, so Rees, eine einschneidende existenzielle Maßnahme, eine schärfere Strafform kenne das Kirchenrecht nicht.


Der Linzer Generalvikar und Kirchenrechtsexperte Severin Lederhilger sagte dazu: "Ich kann als Kirche keine Freiheitsstrafe verhängen. Ich kann nur jemanden außer Dienst stellen. Der Strafanspruch im eigentlichen Sinn kommt dem Staat zu."

Freilich liegt darin für viele auch ein gewisses Manko, denn das katholische Kirchenrecht kennt im Falle des sexuellen Missbrauchs keine Anzeigenpflicht. Generalvikar Lederhilger betonte aber gegenüber dem ORF die gute Zusammenarbeit der Kirche mit den staatlichen Behörden; allerdings wieder mit einem Wermutstropfen: Viele Taten seien nach weltlichem Recht bereits verjährt. Kirchenrechtlich treffe diese Verjährung aber nicht zu, so Lederhilger: "Hier ist die Kirche strenger bei ihren Maßnahmen und sieht Sanktionen vor."

Die von der österreichischen Bischofskonferenz verabschiedeten und für die katholische Kirche in Österreich verbindlichen Richtlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch weisen hinsichtlich der Anzeige von mutmaßlichem Missbrauch mehrere Bestimmungen auf. Vorgabe dafür ist die österreichische Rechtsordnung, wonach zwar jeder, der Kenntnis von einer strafbaren Handlung erlangt, zur Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft berechtig ist; verpflichtet dazu sind aber, mit Ausnahmen, nur Behörden oder öffentliche Dienstellen, sowie in bestimmten Fällen auch Ärzte. Für den kirchlichen Bereich trifft dies nicht zu.

Wendet sich nun ein Opfer von Missbrauch an eine in jeder Diözese eingerichtete kirchlichen Ombudsstelle, dann werden die Betroffenen dort auch zur Anzeige bei staatlichen Stellen ermutigt. Die Ombudsstellen respektieren aber andererseits die Selbstbestimmung der mutmaßlichen Opfer und geben von sich aus die Informationen nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen an die staatlichen Strafverfolgungsbehörden weiter.

Eine Ausnahme von dieser Regel ist dann gegeben, wenn die berechtigte Gefahr besteht, dass durch einen Täter weitere Personen zu Schaden kommen könnten. In diesem Fall wird auch gegen den erklärten Wunsch eines mutmaßlichen Opfers der Sachverhalt durch die Kirchenleitung der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Ganz generell wird in den Richtlinien zudem auch festgehalten, dass die Ombudsstellen den mutmaßlichen Tätern zur Anzeige raten sollen.

Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


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Lesermeinungen

 griasdigott 13. März 2019 

@Alpenglühen

Vielen herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort 😊


0
 
 Alpenglühen 13. März 2019 

@griasdigott

Ein photographisches Gedächtnis habe ich nicht, aber es gibt drei Möglichkeiten:
1. die Archiv-Funktion, die links über dem Twitter-Button zu finden ist. Stichwort eingeben, z. B. „rigide“, u. es werden zunächst alle Überschriften u. Kurztexte durchsucht. Ist der gesuchte Artikel nicht dabei, ggf. auf Volltextsuche erweitern. Oder ein anderes Stichwort verwenden.
2. Wenn Sie einen Artikel mit Doppelklick geöffnet haben, steht oben www.kath.net/news/, u. rechts neben „news“ eine derzeit 5stellige Zahl. Diese Zahl ist die Artikel-Nr.
Sie brauchen also nur die Art.-Nr. des gesuchten Artikels einzugeben, u. der wird aufgerufen.
3. Das ist etwas aufwendiger. Dafür dauerhaft. Gewünschten Artikel markieren, rechte Maus, „kopieren“ anklicken u. in Textverarbeitungsprogramm z. B. WORD einfügen. Speichern.

Ich hoffe, Sie kommen zurecht…..


1
 
 Alpenglühen 12. März 2019 

@Elmar69

Nach meinem Wissen zahlen Klöster für die Mitglieder nur den Mindestbeitrag in die RV ein. U. da kommt selbst nach Jahrzehnten am Ende kein Rentenbetrag zusammen, der ein „Leben ohne Unterstützung der Mitbrüder“ ermöglicht. Mir selber sind einige Klosterbrüder u. -Schwestern bekannt, sie sogar gar keine eigene Rente haben.
@griasdigott
McCarrick lebt lt. Art. 65332 seit ca. 10/2018 im Kapuzinerkloster St. Fidelis in Viktoria, Kansas/USA. Nur knapp 100m von einer Grundschule entfernt….
Die Altersbezüge auf 1.000 € kürzen, das will lt. Art. 67122 das Bistum Osnabrück. Der französ. Kard., das ist Kard. Barbarin, der wegen Vertuschung von sex. Mißbrauch zu 6 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde. Wobei m. E. „der Vatikan“ ihm Gesellschaft leisten sollte, „die Suppe auszulöffeln“, die Kard. Ladaria eingebrockt hat.


2
 
 elmar69 12. März 2019 
 

@Kirchental

Zumindestens in Deutschland wird der Beamte dann in der gesetzlichen Rente nachversichert - ist sicherlich weniger als die Beamten-Pension.


0
 
 Kirchental 12. März 2019 

Geldentzug

Ein staatlicher Lehrer, der wegen Missbrauch verurteilt wird, verliert im anschließenden Disziplinarverfahren seinen Beamtenstatus - damit seine Stelle, sein Einkommensteuer und auch jegliche Altersbezüge.

Warum sollte das im kirchlichen Bereich nicht möglich sein?


1
 
 griasdigott 12. März 2019 

@elmar69

Bei dem vollversorgten, privilegierten Mitleben im Kloster hatte ich z. B. Mc Carrick im Hinterkopf, der ja nun in Südamerika in einem Kloster Unterschlupf gefunden hat.

War nicht kürzlich auf kath.net ein Bericht, dass, ich glaube einem französischen Kardinal wegen Vertuschung von sexuellem Missbrauch die Bezüge auf 1000 € gekürzt werden sollen?!

Schadensersatz für die Opfer da bin ich ganz Ihrer Meinung! Und bitte vom Täter bezahlt !


2
 
 elmar69 12. März 2019 
 

@griasdigott

Die Ruhestandsbezüge zu streichen dürfte nicht ganz einfach sein, selbst ein Mönch im Kloster hat heutzutage eine eigene Alterssicherung, mit der er auch ohne die Unterstützung seiner Mitbrüder leben kann.

Ehr möglich erscheint es mir, Schadenersatz für die Opfer durchzusetzen.


1
 
 griasdigott 12. März 2019 

Geldentzug?!

Gehört auch Geldentzug zum Verlust der Rechte der Geweihten? Oder wenigstens Minimierung auf Sozielhilfeniveau? Sonst macht das ja keinen Sinn!
Auch vollversorgt Mitleben in einem Kloster halte ich eher für ein Privileg und widerspricht auch noch dem strengen Auswahlverfahren der Klöster!


2
 
 SpatzInDerHand 12. März 2019 

Hm. Die Worte hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube...


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