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„Nein! Nein!“ – Ein ökumenischer Zwischenruf

22. Februar 2019 in Deutschland, 6 Lesermeinungen
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„Unser Staat nimmt den wiederverheirateten Chefarzt in Schutz. Warum eigentlich? Der Arzt ist auf diesen Arbeitgeber doch nicht angewiesen.“ Gastkommentar von Oberkirchenrat i.R. Klaus Baschang


Karlsruhe (kath.net) Ich bin evangelisch. Der Respekt vor meinen katholischen Freunden gebietet mir, nicht in innerkatholische Vorgänge hinein zu reden. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts gegen einen katholischen Krankenhausträger ist aber keine innerkatholische Angelegenheit. Hier geht es um die Freiheit der Religionsausübung in unserem Staat.

In meiner evangelischen Kirche hat die Eheschließung keinen sakramentalen Charakter. Darum wird auch eine Widerverheiratung nach einer Scheidung nicht kirchenrechtlich geahndet. Anders ist es in der katholischen Kirche. Insofern war die Kündigung eines Chefarztes nach der Wiederverheiratung konsequent. Er hat gegen ein wichtiges Ordnungselement seines Arbeitsgebers verstoßen, ein Ordnungselement, das das religiöse Selbstverständnis des Arbeitsgebers zutiefst berührt.


Unser Staat nimmt ihn in Schutz. Warum eigentlich? Der Arzt ist auf diesen Arbeitgeber doch nicht angewiesen. Es gibt in Deutschland genügend Kliniken, in denen er eine neue Anstellung finden kann. Es gibt aber nur die eine römisch-katholische Kirche, um deren innere Ordnung es geht. Wer verletzt denn jetzt die Freiheit der Religionsausübung nach Artikel 4 des Grundgesetzes? Der Staat selbst, gegenüber der Klinik, der er diese Freiheit zu gewährleisten hätte.

Die EU bastelt an einem neuen Moralkodex zum Schutz der Menschenwürde. Der Umgang mit dem Islam steht zur Diskussion. Er darf nach bisherigen Plänen nicht so geführt werden, dass der Islam dabei beleidigt und die Menschenwürde seiner Anhänger verletzt wird. Dürfen wir künftig islamische Christenverfolgung noch öffentlich kritisieren? Verletzen wir die Menschenwürde, wenn wir für die Bekehrung von Muslimen beten?

Klaus Baschang wurde 1976 zum Oberkirchenrat der Evangelischen Landeskirche in Baden berufen, von 1991 bis 1998 war Baschang zudem ständiger Stellvertreter des Landesbischofs.


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Lesermeinungen

 discipulus 22. Februar 2019 
 

Leider am Urteil vorbei

Leider scheint Herr Baschang das Urteil nicht genau gelesen zu haben. Das Urteil nimmt den Arbeitnehmer nicht davor in Schutz, daß die Kirche die Grundsätze der katholischen Sittenlehre in ihrem Arbeitsrecht berücksichtigt, wie es das Grundgesetz erlaubt. Bislang hat noch kein deutsches Gericht dies in Frage gestellt und auch entsprechende Hinweise des EuGH nie zur Anwendung gebracht. Das Urteil nimmt den Arbeitnehmer lediglich davor in Schutz, daß die Kirche ihr eigenes Arbeitsrecht nicht konsequent anwendet. Wenn, wie in diesem Fall, an einem kath. Krankenhaus mehrere Chefärzte arbeiten dürfen, die geschieden und wiederverheiratet sind, ist nicht einzusehen, warum einem weiteren Chefarzt desselben Krankenhauses aus diesem Grund gekündigt wird. Das hat nichts damit zu tun, daß der Staat die Selbstverwaltung der Religionsgemeinschaften (um die geht hier, nicht um Religionsfreiheit) verletzen würde wie vom Autor behauptet.


3
 
 Devi 22. Februar 2019 
 

Zwischenruf vThalelaios zum Artikel v.O.Kirchenrat

Ehe,ist in der EKG bewusst kein Sakrament
Sie ist ein äußerliches weltlich Ding! Martin Luther. Deshalb auch Bejahung des Scheidungsrecht. Trotzdem wird die Trauung Geschiedener als Ausnahme gesehen. Der entlassende kath. Chefarzt wurde darüber sehr genau aufgeklärt was es für ihn bedeutet als Katholik im Kath. Krankenhaus zu arbeiten. Deshalb bin ich nicht einverstanden über die staatliche Einmischung und danke dem Oberkirchenrat für seinen sehr guten Artikel.Devi


11
 
 Devi 22. Februar 2019 
 

Oberkirchenrat

Richtige Darstellung! Vielen Dank!Devi.


9
 
 Adamo 22. Februar 2019 
 

Herzlichen Dank lieber Herr Oberkirchenrat i.R. Klaus Baschang

für Ihre Klarstellung, dass ein Gericht die Freiheit der Religionsausübung gemäß GG Art.4 verletzt hat.

Damit hat dieser Richter seine vorgeschriebene Neutralität als dritte Instanz unseres Staates verletzt
und bei dem Schutz des deutschen Grundgesetzes vollkommen falsch geurteilt.

Dieser Richter gehört selbst vor Gericht
gestellt !


10
 
 Thalelaios 22. Februar 2019 
 

Wie ich in einem anderen Thread bereits deutlich machte,

beruht dieser Artikel auf einer sachlich falschen Einschätzung. Aus katholischer Perspektive sind protestantische Ehepaare sehr wohl gültig sakramental verheiratet, vollkommen unbeschadet davon, wie sie selbst darüber denken. Dieser Tatbestand manifestiert sich auch darin, dass nach einer Scheidung eine neue Ehe mit einem katholischen Partner nicht möglich ist. Nur katholische Gläubige benötigen einen Dispens von der Formpflicht, wenn sie z.B. in einer protestantischen Kirche einen protestantischen Partner ehelichen. Nur zwei katholische Gläubige sind nicht sakramental verbunden, wenn sie sich allein auf die Inanspruchnahme des staatl. Rechtsinstituts der Ehe beschränken.
Damit ist im Falle des entlassenen Chefarztes eine inakzeptable Form der Ungleichbehandlung bzw. der Diskriminierung gegeben, die vor dem Grundgesetz keinen Bestand haben kann. Ich bin froh, dass dieses Urteil genau so ergangen ist, und es ist Sache der RKK, sich als Arbeitgeber auf ein notw. Minimum zu beschränken.


6
 
 Wunderer 22. Februar 2019 
 

Wow, Hut ab

vor diesem evangelischen Oberkirchenrat, der sich nicht scheute aus Liebe zur Wahrheit, dem Staat mal den Spiegel vorzuhalten wie auch einigen Katholiken.


22
 

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