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Limburg: „Bistum und Bischof Bätzing nehmen die Vorwürfe ernst“

24. Jänner 2019 in Deutschland, 5 Lesermeinungen
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Bistum Limburg antwortet auf kath.net-Anfrage: „Untersuchung des Falls wurde in Hände eines unabhängigen Juristen gelegt und wird … von ihm verantwortet und durchgeführt. Er ist frei zu tun, was er für erforderlich hält.“ Von Petra Lorleberg


Limburg (kath.net/pl) „Bistum und Bischof Bätzing nehmen die Vorwürfe ernst und haben die externe Aufarbeitung eingeleitet. Mit Blick auf die Veröffentlichung der MHG-Studie hatten Bischof und Generalvikar Opfer ermutigt, über das erlittene Leid zu sprechen und Kontakt zu den Beauftragten der Diözesen zu nehmen.“ Das antwortete Stefan Schnelle, Pressesprecher des Bistums Limburg, auf kath.net-Anfrage. Es geht um die Strafanzeige, die das Bistum Bamberg gegen einen in Bamberg lebenden, aber im Bistum Limburg inkardinierten Ruhestandspriester gestellt hat. Es geht um den Vorwurf, dass dieser Priester von 1986 bis 1993 einen minderjährigen Jungen mehrfach sexuell missbraucht haben soll, kath.net hat berichtet.


„Die Untersuchung des Falls wurde in die Hände eines unabhängigen Juristen gelegt und wird von daher auch von ihm verantwortet und durchgeführt“, erläuterte Schnelle gegenüber kath.net weiter. „Er ist frei zu tun, was er für erforderlich hält und wird uns über die entsprechenden Ergebnisse nach Abschluss der Untersuchung unterrichten“.

Zuvor hatte die „Frankfurter Rundschau“ bereits berichtet, dass nach Angaben eines Sprechers des Bistums Limburg der unabhängige Jurist werde in nächster Zeit dazu unter anderem den emeritierten Bischof Franz Kamphaus befragen, der von 1977 bis 2009 der Ortsbischof gewesen war. Außerdem seien Befragungen folgender weiterer Personen vorgesehen: Weihbischof em. Gerhard Pieschl, der frühere Personaldezernent Helmut Wanka sowie weitere mögliche Mitverantwortlicher.

Archivfoto Limburger Dom (c) Bistum Limburg


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Lesermeinungen

 Hausfrau und Mutter 25. Jänner 2019 
 

@Monfort: unabhängiger Jurist

es handelt sich -nach meinem Verständnis- um einen Jurist, der nicht angestellt sondern dessen Dienstleistung auf Honorarbasis bezahlt wird, d.h. um einen Jurist, der in eigener Kanzlei arbeitet oder in einer Kanzlei angestellt wird. Ich würde eher sagen, es handelt sich um einen externen Jurist, also weder ein Syndikus oder ein Justiziar.

H&M


1
 
 winthir 24. Jänner 2019 

danke, Nachdenklich68, für den Hinweis.

"Leider strafrechtlich verjährt!"

leider.

komisch, dass Fälle oft dann "auftauchen", wenn diese strafrechtlich verjährt sind.

Immerhin - nicht alle.
Dafür: Gott sei Dank.


1
 
 Montfort 24. Jänner 2019 

Allerdings: Bitte, was ist ein "UNABHÄNGIGER JURIST"?

Ist dieser irgendjemandem gegenüber verantwortlich?

„Er ist frei zu tun, was er für erforderlich hält und wird uns über die entsprechenden Ergebnisse nach Abschluss der Untersuchung unterrichten.“

Also eine willkürliche, aber vom Bistum beauftragte und bezahlte Justiz durch einen "Privatrichter"? Und was geschieht denn mit den "Ergebnissen der Untersuchung", wer zieht daraus die Konsequenzen - und in welcher Kompetenz?


6
 
 Eichendorff 24. Jänner 2019 
 

Abzuklären wäre viel mehr

warum und mit welchen Informationen versehen dieser Priester von Limburg nach Bamberg versetzt wurde. Auch und gerade die einen Missbrauchpriester aufnehmende Diözese macht sich mitschuldig!


1
 
 Nachdenklich68 24. Jänner 2019 
 

Leider strafrechtlich verjährt!

Rechtslage zwischen 30. Juni 1984 und 31.07.2013: Hier galt ein Ruhen der Verjährung nur bis zum 18. Lebensjahr, sprich ab Erreichen der Volljährigkeit galt bei Vergewaltigung die zwanzigjährige Verjährungszeit (bei schweren sex. Missbrauch von Kindern sogar nur 10 Jahre Verjährungsfrist, da vor 1998 die Verjährung nur 10 Jahre betrug). Das heißt, strafrechtlich kann diesem Priester nichts mehr passieren. Die Strafanzeige ist daher leider (!) nur eine "PR-Maßnahme", die den Handlungswillen unter Beweis stellen soll. Denn das Erzbistum hat sicher viele Juristen, denen klar sein müsste, wie die Rechtslage im Jahr 1993 war und das die Strafanzeige daher formal völlig sinnlos ist! Wegen des Rückwirkungsverbots kann die derzeit geltende Rechtslage leider (!) nicht angewandt werden.


4
 

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