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Beichtgeheimnis – Bundesstaat Viktoria zögert

19. Juli 2018 in Weltkirche, 7 Lesermeinungen
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Der australische Bundesstaat Viktoria zögert, den Vorschlag der Königlichen Kommission umzusetzen, wonach Priester gesetzlich dazu verpflichtet werden, Strafanzeige zu stellen, wenn ihnen in der Beichte von Kindesmissbrauch berichtet wird.


Melbourne (kath.net) Der australische Bundesstaat Viktoria zögert, den Vorschlag der Königlichen Kommission umzusetzen, wonach Priester gesetzlich dazu verpflichtet werden, Strafanzeige zu stellen, wenn ihnen in der Beichte von Kindesmissbrauch berichtet wird. Das berichtete die „Catholic News Agency“. Das Beichtsiegel ist gemäß den kircheninternen Regeln der katholischen Kirche absolut verpflichtend, Priester, die es brechen, ziehen sich schwere Kirchenstrafen zu. Der Generalstaatsanwalt von Viktoria, Martin Pakula, vertrat nun gegenüber der BBC, dass es „einen ausreichenden Grad nationaler Übereinstimmung“ geben müsse, um von Priestern den Bruch des Beichtgeheimnisses zu verlangen. Ebenso zögert der Bundesstaat New South Wales.


Manch andere australische Bundesstaaten und Regionen haben die Gesetze bereits gebilligt. In Süd Australien, Tasmanien und dem Australischen Hauptstadtterritorium sind Priester ab dem 1. Oktober 2018 gesetzlich zur Strafanzeige und damit zum Bruch des Beichtgeheimnisses verpflichtet, im Fall der Nichtbefolgung kann eine Strafe von 10.000 Australischen Dollar verhängt werden, das entspricht über 6.000 Euro.

Die katholische Kirche in Australien versucht sich gegen diese Gesetzgebung zu wehren, auch haben bereits einzelne Priester angekündigt, das Beichtgeheimnis auf jeden Fall zu wahren.

Bild: Symbolbild Beichte


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Lesermeinungen

 petrafel 19. Juli 2018 
 

So ein Quark!

Mal abegesehen davon, dass dieses Gesetz aus den von anderen Kommentatoren genannten Gründen gar nicht umsetzbar ist, sollte Australien froh sein, dass es noch Asprechpartner gibt, denen sich Täter rückhaltlos anvertrauen können. Wie ist es denn dort mit staatlichen Beratungsstellen, Ärzten und Rechtsanwälten? Müssen die auch sofort melden, wenn sich ihnen ein solcher Täter offenbart und um Hilfe bittet? Diejenigen, die so etwas beichten, haben ja immerhin schon mal ein Unrechtsbewusstsein, was die beste Voraussetzung ist, sich zu stellen bzw. Hilfe anzunehmen.


4
 
 jabberwocky 19. Juli 2018 

Schwachsinn

Muß ein Pönitent in Australien im Beichtstuhl vor der Beichte seinen Namen angeben und den Ausweis vorzeigen? Selbst wenn es also einen Priester geben sollte, der zur Polizei geht: Wen soll er denn anzeigen?


5
 
 Montfort 19. Juli 2018 

@elmar69 - Genau das!

Wenn der Priester nach einer fiktiven Beichte angezeigt würde, könnte er sich wohl auf die "Gabe der Herzensschau" berufen.

Und selbst falls ein tatsächlicher Missbrauchstäter nach seiner eigenen Beichte den Priester wegen der Wahrung des Beichtgeheimnisses anzeigen sollte: Wie wollte er denn sein Bekenntnis im Nachhinein beweisen, solange der Priester das Beichtgeheimnis wahrt?

Und selbst wenn Polizei oder Geheimdienste die Beichte abhören würden, so wären sie selbst sicher noch VOR dem Priester verpflichtet, den Missbrauch zu melden bzw. zu verhindern; falls sie abwarten würden, ob der Priester zeitgerecht (in welchem Zeitraum?) Anzeige macht, wären sie selbst bereits wegen "nicht unverzüglicher" Anzeige schuldig und strafbar geworden.


2
 
 girsberg74 19. Juli 2018 
 

Keinerlei Ausflüchte bzw. Vorkehrungen!

@Fides Mariae "Totale Katastrophe"

Ich stimme Ihnen voll zu. Irgendein Verhandeln darf es gar nicht erst geben!


1
 
 lakota 19. Juli 2018 
 

Ich halte von diesem Gesetz

gar nichts, weil es einfach unsinnig ist. Zum einen glaube ich nicht, daß es viele Kinderschänder gibt, die überhaupt zur Beichte gehen, zum anderen wird das jetzt erst recht keiner mehr tun, wenn er weiß, daß der Priester das anzeigen muß. Auch wenn er an das Beichtgeheimnis glaubt - ganz sicher kann er nach diesem Gesetz nicht mehr sein.
@Elmar 69 - Ihrem Kommentar kann ich nur zustimmen.


3
 
 elmar69 19. Juli 2018 
 

Wenn Ihr um meinetwegen vor Gericht...

wir werden sehen, ob jemals ein Priester verurteilt wird, nachdem man ihn z.B. über eine gefakte Beichte überführt hat.

Ein echter Täter wird sich ja wohl kaum beschweren, dass der Priester das Strafverfahren nicht erzwungen hat, dass er ihm sicherlich im Beichtgespräch empfohlen hat.

Wenn jemand ein falsches Geständnis ablegt, könnte der Priester sich z.B. darauf berufen, dies durchschaut zu haben - dann ist der Tatbestand wiederum nicht erfüllt, da Unsinn und kein Missbrauch gebeichtet wurde..


3
 
 Fides Mariae 19. Juli 2018 
 

Totale Katastrophe

Wenn dieses Gesetz hält, dann erwarte ich, dass die ganze australische Kirche wie EIN Mann erklärt, das Beichtgeheimnis zu wahren. Und dass die Bischöfe ihre Priester öffentlich und unmissverständlich ANWEISEN, das Beichtgeheimnis zu wahren. Hier beginnt bereits die Verfolgung.


10
 

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