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Deutschland gibt keine Rückgabezusage für israelische Qumranrollen

4. Dezember 2017 in Deutschland, 14 Lesermeinungen
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Aus der Sicht des Außenministeriums und der Bundesbeauftragten für Kultur seien die Besitzverhältnisse ungeklärt, deshalb könne keine Rückgabezusage gegeben werden könne. Daraufhin zog der Staat Israel seine Erlaubnis zur Ausleihe zurück.


Frankfurt (kath.net) Für eine Ausstellung des Frankfurter Bibelmuseums sollten im Jahr 2019 Qumranschriftrollen nach Frankfurt kommen. Doch die Bundesregierung will Israel nicht garantieren, dass es die Rollen zurückbekommt. Der Staat Israel hatte um diese Garantie gebeten, um zu verhindern, dass die Palästinensische Autonomiebehörde oder Jordanien Ansprüche auf die unersetzlichen Schriftrollen erheben. Doch da die Fundorte der Rollen am Nordufer des Toten Meeres im Westjordanland liegen, erklärte Hessens Kulturminister Boris Rhein (CDU), dass aus der Sicht des Außenministeriums und der Bundesbeauftragten für Kultur die Besitzverhältnisse ungeklärt seien und deshalb diese Garantie nicht gegeben werden könne. Daraufhin zog der Staat Israel seine Erlaubnis zur Ausleihe zurück.


Die Schriftrollen von Qumran wurden um die 1950er Jahre herum im Westjordanland in insgesamt elf Felsenhöhlen gefunden. Neben Eigentexten einer ordensähnlich lebenden jüdischen Sekte (möglicherweise die „Essener“) fanden sich eine komplette Abschrift des alttestamentlichen Buches Jesaja auf Hebräisch sowie weitere Fragmente aus dem Alten Testament. Die in den Jahrhunderten um Christi Geburt herum entstandenen Abschriften sind die bisher ältesten Textzeugen des Alten Testamentes, mit diesem Fund konnte die Forschung rund ein ganzes Jahrtausend weiter zurückspringen als zuvor.


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Lesermeinungen

 Henry_Cavendish 9. Dezember 2017 
 

@SpatzInDerHand: Sie verstehen mich nicht

Um meinen Punkt in einen Satz zu gießen: Unsere Exekutive(n) kann/ können in dieser Frage nicht der/den Judikative(n) in den Arm fallen. Da geht es um ein Grundrecht (Artikel 19 GG).

Unsere Exekutive verbietet ja auch nicht ägyptischen Privatpersonen oder Organisationen oder dem ägyptischen Staat, Klage vor unseren Gerichten zu erheben.
Zumal hier eben die Artefakte an ein zivilrechtliches Museum übergeben werden sollten (Achtung: juristisch wären die damit Besitzer) und nicht an unseren Staat (Stichwort: Haftung).

Ich persönlich will einfach nicht, dass wir der Regierung diese Macht geben.

Und was Sie verwechseln ist Eigentum und Besitz. Denn Besitz - also Verfügungsgewalt - ist oft leicht geklärt, aber Eigentum eben nicht. Übrigens, nicht spitzfindig gemeint, ginge auch bei einer Leihe der Besitz von Israel an das Museum über (ebenso wie die Haftung für denselben).

Dieses Prinzip auszuhebeln halte ich für falsch.


0
 
 GerogBer 6. Dezember 2017 

@Weinberg

wenn das so klar ist, sollte Deutschland kein "Diebesgut" annehmen. Ist die Situation unklar, gilt die Rückgabe an den Verleiher.


1
 
 Weinberg 6. Dezember 2017 
 

@SpatzInderHand

Wenn aber der "derzeitige klare Besitzer" ein Dieb ist, dann ist die Rechtslage in Deutschland nicht klar vohersehbar. Deshalb kann Deutschland die Rückgabe des potentiellen Diebesgutes auch nicht garantieren.


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 SpatzInDerHand 5. Dezember 2017 

@Henry_Cavendish: Hach - wenn Sie so kommen, dann

müssen viele der internationalen Exponate aus unsere Museen zurückgegeben werden. Z.B. vermutlich alles aus der Pharaonenzeit, und bei Licht betrachtet wäre dies auch richtig.

Aber bei einer LEIHGABE gibt es ja einen derzeit klaren Besitzer, und man greift da in Besitzverhältnisse Dritter ein, nicht in Besitzverhältnisse des eigenen Landes.


4
 
 glottafix 5. Dezember 2017 
 

Warum diese Aufregung?

Sollte sich im Rahmen der internationalen Gemeinschaft herausstellen, dass es sich um Diebesgut handelt, kann und darf dieses wie bei jedem anderen Diebesgut auch aus prinzipiellen Gründen nicht einfach an den Entwender zurückgegeben werden. Das soll an diesem Punkt überhaupt keine Unterstellung sein. Wer so etwas von der Bundesregierung erwartet, ist entweder ein politischer Träumer oder ein Eiferer.


1
 
 Henry_Cavendish 5. Dezember 2017 
 

Einzelrepliken

@SpatzInDerHand: Es hat mit "Deutschland" und mit unserer Rücksicht nur insofern zu tun, als das es keine gesetzliche Grundlage dafür gäbe. Wollen Sie wirklich, dass wir unser Rechtssystem ummodeln komplett ummodeln wegen dieser Ausstellung? Rechtsschutz funktioniert nicht nach dem Prinzip: "Den mag ich, der darf klagen, jenen mag ich nicht, den lasse ich nicht."

@Herbstlicht: Angenommen, jemand leiht einem Museum ein Gemälde (denken Sie an den Fall Gurlitt) und eine jüdische Familie klagt auf Rückgabe. Sollte es dann dennoch erst mal an den Verleiher zurückgegeben werden? Es geht hier nicht um die Beurteilung der Bundesregierung, sondern um die Beurteilung unserer Gerichte.

@antony: Mit der Logik müsste auch der Heilige Rock und das Grabtuch von Turin an Israel gegeben werden. Und wer weiß, an wen man die Gebeine der Heiligen drei Könige zurückgeben müsste.


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 Henry_Cavendish 5. Dezember 2017 
 

Voreiliges Urteil!

Das hat letztlich nichts mit Palästinensern/ Israel/ Jordanien zu tun. Weder die Bundes- noch eine Landesregierung kann, ohne das es dafür eine rechtliche Grundlage gäbe, zusichern, dass eine Klage durch die Justiz nicht verfolgt wird. Das nennt sich Gewaltenteilung.
Und die bei uns einzig bekannten rechtlichen Grundlagen dazu betreffen die diplomatische Immunität von Personen und das auch nur auf der zwischenstaatlichen Ebene.
Hier will aber eine zivilrechtliche Einrichtung (Bibelmuseum) die Rollen ausstellen. Wie soll denn die Regierung verhindern/ untersagen, dass zivilrechtlich dagegen auf Herausgabe geklagt wird?
Wo ziehen wir dann die gesetzliche Grenze? Welche ungelegenen Zivilklagen dürfen unsere Regierungen noch unterbinden? Wie sähe es aus, wenn sagen wir eine Organisation z.B. nach Absprache mit Russland Beutestücke aus dem Wettiner Schatz ausstellt? Sollte die Regierung dann auch eine Klage verhindern?


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 derGl?ckliche 4. Dezember 2017 
 

Daher unbedingt den "Schrein des Buches" besuchen wenn man in Jerusalem ist!

Als ich 2013 in Israel war, war der Besuch des Israel Museums mit dem "Schrein des Buches" einer der kulturellen Höhepunkte https://de.wikipedia.org/wiki/Schrein_des_Buches


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 Sankt Goar 4. Dezember 2017 
 

Rückgabe

Dann aber bitte sofort die Büste der Nofretete zurück an Ägypten. Die Besitzverhältnisse sind hier seit 1924 ungeklärt! Bzw. es ist klar, dass sie illegal nach Berlin verbracht wurde.


5
 
 antony 4. Dezember 2017 

Gut, dass die Israelis vorher nochmal nachgefragt haben...

Man stelle sich das mal vorher: Die Qumran-Rollen, eines der sympbolträchtigsten und kostbarsten nationalen Kulturgüter, von Juden vor 2000 Jahren geschrieben.


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 Mr. Incredible 4. Dezember 2017 
 

Die heuchlerische deutsche Moralpolizei.

Da wird einem ja übel.
Haltet euch aus diesen Sachen raus, und kümmert euch zum Beispiel um die Migrantn-Problematik. Zum Beispiel. Oder um den Vertrauensverlsut der Menschen in Deutschland in die Politiker. Auch zum Beispiel.


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 Herbstlicht 4. Dezember 2017 
 

Es ist Israel nicht zu verübeln, dass es die Zusage zurückzieht.
Auch wenn die Besitzverhältnisse noch ungeklärt sind, gibt man das, was man ausleiht an den Verleiher, also Israel, zurück.
Ich denke, es ist nicht die Aufgabe der Bundesregierung, sich in diese Angelegenheit einzumischen.
Wenn überhaupt, dann nur vermittelnd und nicht durch Weitergabe des Streitobjekts an den anderen, am Konflikt Beteiligten. Das erfordert schon die Fairness.


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 GerogBer 4. Dezember 2017 

Von wem

ich was bekomme, an den geb´ ich es zurück. Garantiert.


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 SpatzInDerHand 4. Dezember 2017 

Skandalös!!

Und wieso nimmt Deutschland soviel Rücksicht auf Palästinenser - man sollte besser ausgesprochen viel Rücksicht auf Israel nehmen!


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