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Kassen übernehmen künstliche Befruchtung nur bei Verheirateten

19. November 2014 in Familie, 3 Lesermeinungen
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Gericht begründete: Für ein Kind ist die Ehe eine „Lebensbasis“, „die den Kindeswohlbelangen mehr Rechnung trägt als eine nichteheliche Partnerschaft“ – CDU-Stellungnahmen erinnern an die ethischen Schwierigkeiten künstlicher Befruchtung


Kassel (kath.net/KNA) Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren unverheirateten Mitgliedern auch weiterhin keine künstliche Befruchtung finanzieren, weil laut Sozialgesetzbuch nur Ehepaare die Kostenübernahme dafür beanspruchen können. Das entschied das Bundessozialgericht am Dienstag in Kassel. Politiker von CDU und CSU begrüßten das Urteil des Bundessozialgerichts.

Das Gericht in Kassel wies mit dieser Entscheidung am Dienstag eine Klage der Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK VBU) ab. Sie hatte argumentiert, dass Unverheiratete «das gleiche Recht haben, Eltern zu werden, wie Verheiratete». Die Kasse hatte Mitte 2012 ihre Satzung geändert, damit auch diesen Paaren ein Kostenzuschuss in Höhe von 75 Prozent gewährt werden kann. Das zuständige Bundesversicherungsamt (BVA) lehnte den Antrag aber ab. Auch vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg war die Klage abgewiesen worden.


Die Richter erklärten, der Gesetzgeber lehne es rechtmäßig ab, die Satzungsänderung zu genehmigen, die eine Kostenübernahme für künstliche Befruchtung bei versicherten Paaren in auf Dauer angelegter Lebensgemeinschaft vorsieht. «Das Gesetz durfte die Ehe als eine Lebensbasis für ein Kind ansehen, die den Kindeswohlbelangen mehr Rechnung trägt als eine nichteheliche Partnerschaft. Hiervon weicht die betroffene Satzungsregelung grundlegend ab.»

2007 hatte auch das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Regelung gebilligt, zugleich aber erklärt, der Gesetzgeber könne auch anders entscheiden.

Der ehemalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, sowie der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Markus Weinberg (beide CDU), begrüßten das Urteil. Hüppe betonte, in ethischer Hinsicht sei die künstliche Befruchtung abzulehnen, da es sich um eine Selektionsmethode handele, die Menschen mit Behinderungen diskriminiere. Weinberg hob hervor, dass es sinnvoll sei, bei der künstlichen Befruchtung Ehepaare zu bevorzugen. Es sei im Interesse von Kindern, in einer stabilen Partnerschaft aufzuwachsen.

Nach Angaben des Deutschen IVF-Registers kamen 2012 nach einer Fruchtbarkeitsbehandlung 11.816 Kinder zur Welt. Zwischen 1997 und 2012 waren es 202.381; das entspricht etwa der Einwohnerzahl von Kassel oder Rostock. Die Kosten einer künstlichen Befruchtung belaufen sich je nach Methode auf zwischen 1.800 Euro und 5.000 Euro.

Eine Förderung künstlicher Befruchtung auch bei unverheirateten Paaren ist in Baden-Württemberg bereits möglich. Dort erlaubte es die Landesaufsichtsbehörde vor zwei Jahren der regionalen BKK Scheufelen. Die BKK VBU unterliegt jedoch der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes, weil sie wie rund 70 Prozent aller Betriebskrankenkassen bundesweit vertreten ist.

(C) 2014 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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