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Streit um Kathedrale von Christchurch kommt vor Gericht

12. August 2012 in Aktuelles, keine Lesermeinung
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Verworrene Zänkerei um die Renovation oder den Neubau der schwer beschädigten Kathedrale.


Canberra (www.kath.net/ KNA)
Der Streit um die erdbebengeschädigte Kathedrale im neuseeländischen Christchurch kommt vor Gericht. Die Initiative „Great Christchurch Building Trust“ kündigte laut der Zeitung „Sydney Morning Herald“ (Samstagsausgabe) an, am Dienstag Klage gegen den geplanten Abriss des Gotteshauses einzureichen. Dies sei das „letzte Mittel“, nachdem die anglikanische Kirche als Eigentümerin ein Ingenieursgutachten zum möglichen Erhalt des Gebäudes abgewiesen habe, sagte Jim Anderton, Ko-Vorsitzender des Trusts, der Zeitung. Mit einem Abriss des Baus würde die Kirche eigentumsrechtliche Bestimmungen verletzen, so die Initiative.


Kirchensprecher Gavin Holley äußerte sich „außerordentlich enttäuscht“ von dem Plan eines gerichtlichen Vorgehens. Die Kirchenleitung habe die Entscheidung zur Profanierung und einem Teilabriss sorgfältig abgewogen. Die mit einem Erhalt des Gebäudes verbundene finanzielle Belastung von voraussichtlich 66 Millionen Euro sei gegenüber den Gemeinden nicht zu verantworten, so der Sprecher.

Im März hatte die Diözese Christchurch den Abriss der schwerbeschädigten Kathedrale beschlossen. Dagegen hatte der „Great Christchurch Building Trust“ im Juli eine Expertise von Architekten und Ingenieuren vorgelegt, nach der eine weitgehende Bewahrung der Ruine „ohne Sicherheitsrisiken“ möglich sei. Das 1904 vollendete neugotische Gotteshaus gilt als Wahrzeichen Christchurchs.

Ein Erdbeben der Stärke 6,3 hatte im Februar 2011 große Teile von Christchurch zerstört und 185 Menschenleben gefordert. Mehr als 70.000 der 340.000 Einwohner verließen die Stadt, viele davon für immer. 10.000 Wohnhäuser müssen abgerissen werden, mehr als 100.000 sind reparaturbedürftig. Eine Reihe von Nachbeben vergrößerte seitdem die Schäden.

(C) 2012 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Jegliche mediale Nutzung und Weiterleitung nur im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen mit KNA erlaubt.


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