Bioethikexperte: Klon-Kompromiss ist Schritt in die richtige Richtung

23. November 2004 in Aktuelles


Peter Liese: Formulierung kann "keinesfalls als ein Freifahrtschein für das Forschungsklonen verstanden werden".


Brüssel (www.kath.net)
Als einen „kleinen Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnete der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bioethik der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP/ED) Peter Liese die Einigung des Rechtsausschusses der Vereinten Nationen zum Verbot des Klonens von Menschen. Ende vergangene Woche hatten sich die UN-Vertreter in New York darauf geeinigt, einen gemeinsamen Text zum Klonverbot zu verabschieden.

„Die jetzt vorgeschlagene Formulierung ist juristisch nicht so präzise wie der Vorschlag von Costa Rica“, erklärte Liese. Dies sei sicherlich ein Nachteil, „allerdings können beide Formulierungen keinesfalls als ein Freifahrtschein für das Forschungsklonen verstanden werden“.

In den nächsten Wochen soll noch über den genauen Wortlaut beraten werden. Ein von Belgien vorgeschlagener Text fordert die Mitgliedstaaten auf, das Klonen von Menschen, bzw. menschlichen Lebewesen („human being“) zu verbieten. Ein Änderungsantrag von Italien besteht auf der Formulierung „menschliches Leben“ („human life“).

In den vergangenen Monaten und Jahren gab es einen heftigen Streit, ob nur das so genannte reproduktive Klonen, d.h. das Klonen mit dem Ziel, ein geklontes Baby zur Welt zu bringen, oder auch das so genannte „Forschungsklonen“ verboten werden soll. Für ersteres sprachen sich neben Belgien, Großbritannien und China auch lange Deutschland und Frankreich aus.

Eine über sechzig Staaten große Gruppe die von Costa Rica angeführt wurde und europäische Staaten wie Italien, Portugal, die Slowakei und Norwegen sowie viele Entwicklungsländer umfasste, wollte dahingegen jede Form von Klonen von Menschen verbieten.

Es sei „bedauerlich“, dass der Costa Rica Antrag nicht angenommen wurde, vor allem weil Deutschland ihn nicht unterstützt habe, stellte Liese fest. Er zog eine Parallele zur Diskussion um die Biopatentrichtlinie der Europäischen Union. „Hier ist im englischen Text die gleiche Formulierung gewählt worden wie jetzt in dem Vorschlag Belgiens (‚cloning of human beings’)“, sagt der Bioethikexperte.

„In den Erwägungsgründen ist die Technik klarer definiert und in einem erklärenden Memorandum hat der Ministerrat im Europäischen Parlament zu verstehen gegeben, dass sich der Begriff menschliches Lebewesen (‚human being’) auch auf die embryonale Phase bezieht. Dies könnte ein Vorbild für die Vereinten Nationen sein. Auf jeden Fall wäre es sinnvoll, wenn die Vereinten Nationen sich präzise äußern und jede Form des Klonens von Menschen in Zukunft völkerrechtlich geächtet wäre.“


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