Katholische Ärzte kritisieren Sterbehilfe an holländischen Kindern

7. September 2004 in Aktuelles


Euthanasie ohne Einwilligung des Betroffenen: In Situationen, in denen die moderne Paliativmedizin angewendet werden könnte, wird eine "Todeslösung" bevorzugt.


Rom (www.kath.net / zenit) Katholische Ärzte beklagen, dass die neue holländische Praxis, bei Kindern Sterbehilfe anzuwenden, ein weiterer Schritt in Richtung einer Gesellschaft sei, in der das Leben nicht respektiert wird. Der Internationale Verband von Katholischen Ärztlichen Genossenschaften (FIAMC – Fédération Internationale des Associations Médicales) veröffentlichte eine Stellungnahme als Reaktion auf die Genehmigung, welche der Universitätsklinik Groningen erteilt wurde, bei Kindern unter 12 Jahren Sterbehilfe anzuwenden, wenn deren Leiden unerträglich ist oder sie eine unheilbare Krankheit haben.

In der Erklärung heißt es, dass dieser Schritt „unser gesellschaftliches Zusammenleben erneut in den Grundfesten erschüttert.“ „Während man offiziell darum bemüht ist, dem 'unerträglichen Leid' ein Ende zu setzen, gestattet man in Wirklichkeit die Tötung eines Menschen ohne dessen Einwilligung“, gibt die Erklärung zu bedenken, die vom Präsidenten des Verbandes, Dr. Gian Luigi Gigli, unterzeichnet wurde.

„Dies geschieht in einer Gesellschaft wie der holländischen, in der Euthanasie an Erwachsenen legal durchgeführt wird und dies sogar bei Patienten, die an Depressionen leiden und wo es bereits, wie offizielle Studien zeigen, illegale von praktischen Ärzten durchgeführte Fälle von Euthanasie gibt, die toleriert werden“ und zwar an Patienten, die nicht einmal ihre Einwilligung gegeben haben, führt die Erklärung weiter aus.

„Diese Entscheidung sieht in Situationen, in denen die moderne Paliativmedizin angewendet werden könnte, eine Todeslösung vor“, betonen die katholischen Ärzte. Außerdem „erregt diese Entscheidung den Verdacht auf ein finanzielles Interesse der staatlichen Behörden, da sie die 'Bürde' einer langfristigen und teuren Versorgung unter Klinikbedingungen verringert, gegenüber der jede Verlängerung der Lebenszeit bedeutungslos erscheint“, mahnen sie.

Noch schlimmer sei, dass die Entscheidung „landesweit der Anwendung des 'Gnadentods' bei geistig behinderten Menschen Tür und Tor öffnet, die dann ohne deren Einwilligung auf der Basis einer externen Beurteilung ihrer Lebensqualität beseitigt werden“, erklärt die FIAMC. Dieser Schritt habe eine Parallele in dem Entscheid des obersten Gerichts von Kentucky, welcher dem Staat die rechtliche Vollmacht erteilte, das Leben eines seiner Bürger zu beenden.

„Es ging dabei um Matthew Woods, einen leicht geistig zurückgebliebenen Schwarzen, den man nach einem Herzstillstand im Alter von 54 Jahren an ein Beatmungsgerät angeschlossen hatte. Der Staat beantragte gegen den Wunsch von Woods Vormund, die lebenserhaltenden Geräte abschalten zu dürfen“, heißt es in dem Schreiben. Die FIAMC fordert „dem hippokratischen Eid verpflichtete Mediziner auf, ihre moralische Verpflichtung zu erkennen, sich dieser Tendenz entgegenzustellen, die Schritt für Schritt erlaubt, dass die staatlichen Behörden Entscheidungen darüber treffen können, welches Leben es wert ist, gelebt zu werden.“

„Die nächsten Schritte werden das Gesetz über die geistigen Fähigkeiten „Mental Capacity Bill“ sein, das vom britischen Parlament gerade geprüft wird, und der Versuch der belgischen Behörden, den Ethik-Kodex ihrer Ärzte zu ändern“, warnen die Ärzte. „Eine solche Einstellung zur Gewaltanwendung und Diskriminierung sollte Ärzten augenfällig genug sein, sich dieser Entwicklung zu widersetzen“, schließt die Stellungnahme.


© 2004 www.kath.net