Hongkong will das katholische Beichtgeheimnis gesetzlich unterwandern

14. März 2024 in Weltkirche


Gesetzentwurf sieht bis zu 14 Jahre Haft vor, falls ein Priester sogenannte „Hochverrats-Verbrechen“ eines Beichtenden nicht an die Behörden meldet.


Hongkong (kath.net/pl) Die Hongkonger Behörden veröffentlichten am vergangenen Freitag den Entwurf eines neuen Sicherheitsgesetzes, das katholische Priester dazu verpflichten wird, das Siegel des Sakramentes der Beichte zu brechen, indem sie alle „Hochverrat“-Verbrechen offenlegen, die Büßer gestehen, unter Androhung einer Gefängnisstrafe von 14 Jahren Priester, die sich weigern. Darüber berichtet die Polnische Katholische Nachrichtenagentur KAI und bewertet diesen Entwurf als „einen direkten Angriff auf die Unverletzlichkeit des Beichtgeheimnisses, das alle Priester bei der Strafe der Exkommunikation bindet“. Es stehe Berichten zufolge zu befürchten, dass dieses Gesetz „mit besorgniserregender Geschwindigkeit – möglicherweise innerhalb weniger Tage – durch die pro-pekinger Marionettengesetzgebung durchgesetzt“ werde.

KAI berichtet weiter: „Einer der Priester, der mit der Situation in Hongkong vertraut ist, stellte fest, dass der Artikel des neuen Gesetzes, der die Verletzung des Beichtgeheimnisses vorschreibt, dazu führen wird, dass die Gläubigen es nicht wagen werden, völlig offen ihre Sünden zu bekennen, aus Angst, auch den Priester zu gefährden“. Umgekehrt müssten Priester „befürchten, dass die Regierung Spione schicken könnte, die sich als Büßer ausgeben und die die Beichtgeständnisse aufzeichnen. Wenn ein Spion die Sünde des Hochverrats bekennt und der Priester dies nicht meldet, wird er angeklagt.“

Link zum Beitrag von KAI: Władze Hongkongu żądają naruszenia tajemnicy spowiedzi
Archivfoto: Skyline von Hongkong


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