Kanadas Regierung plant lebenslange Haft für ‚Unterstützung eines Genozids’ im Internet

9. März 2024 in Chronik


Die Regierung Trudeau hat dem Parlament ein Gesetzespaket vorgelegt, welches gefährliche und schädliche Inhalte im Internet bekämpfen soll. Kritiker befürchten eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit.


Ottawa (kath.net/LifeSiteNews/jg)
Die kanadische Regierung unter Premierminister Justin Trudeau hat dem Parlament ein Gesetzespaket vorgelegt, welches Kinder vor schädlichen Inhalten im Internet schützen und Kinderpornographie im Internet bekämpfen soll. Es soll weiters sieben Arten von schädlichen Inhalten im Internet verhindern, nämlich Hassrede, terroristische Inhalte, Anstachelung zur Gewalt, Weitergabe intimer Bilder ohne Einverständnis, Ausbeutung von Kindern, Cyber-Mobbing und Aufrufe zur Selbstverletzung. Die Bestimmungen des Gesetzespaketes sollen für Internetseiten, soziale Netzwerke und Apps für Mobiltelefone gelten.

Laut der liberalen Regierung hat das Gesetzespaket das Ziel Kinder zu schützen. Die konservative Opposition sieht darin den Versuch, das Internet zu zensurieren.

Als Hassrede wird jede Aussage definiert, die „Verabscheuung oder Verunglimpfung beinhaltet und die stärker ist als Verachtung oder Abneigung“.

Aussagen, die als Hassrede eingestuft werden, können mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Bis jetzt ist der Strafrahmen maximal zwei Jahre Haft. Äußerungen, die als „Unterstützung oder Befürwortung eines Genozids“ eingestuft werden, können bis zu lebenslange Haftstrafen für den Verurteilten nach sich ziehen.

Teil des Gesetzespaketes ist die Einrichtung einer Digital Safety Commission (dt. „Kommission für digitale Sicherheit“). Anbieter von Internetdiensten müssten der Kommission ihre Sicherheitspläne vorlegen und von dieser genehmigen lassen. Deren Einhaltung würde von Kommissaren überprüft werden, die dafür mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet werden sollen.

Sie sollen vorgeben können, welche Inhalte gelöscht werden müssen und das Recht erhalten, in firmeninterne Unterlagen Einsicht zu nehmen. Sie sollen Anhörungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchführen können. Bei Verstößen sollen sie das Recht erhalten, Strafen von bis zu zehn Millionen kanadische Dollar verhängen zu können. Die Kommission soll von Abgaben der Internetdienstleister finanziert werden.

Sie soll bei ihrer Tätigkeit ausdrücklich nicht an „rechtliche oder technische Regeln der Beweisführung“ gebunden sein, heißt es in dem Gesetzesvorschlag weiter. Alle Angelegenheit, mit denen sie zu tun hat, sollen so informell und zügig behandelt werden, wie es die Umstände und Erwägungen der Fairness und der natürlichen Gerechtigkeit erlauben.

In der Kommission soll die Position einer Ombudsperson geschaffen werden, welche Ansprechpartner für die Öffentlichkeit bei vermuteten Verstößen gegen die Richtlinien sein soll.

Die Lebensschutzorganisation Campaign Life Coalition (CLC) hat davor gewarnt, dass ihre Positionen hinsichtlich Abtreibung, der Gender-Ideologie und für klassische Werte des Lebensschutzes und der Familie unter dem geplanten Gesetzespaket kriminalisiert werden könnten.

Ein Gesetz zum Schutz von Kindern vor Internetpornographie sei wünschenswert, räumte Jeff Gunnarson, der Präsident von CLC, ein. Er befürchtet aber, dass das Gesetzespaket massive Einschränkungen für alle Ansichten bedeuten werde, mit der die derzeitige linke Regierung Kanadas nicht einverstanden ist.

 


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