8. Juni 2022 in Deutschland
Das Landgericht Köln hat heute erneut in der juristischen Auseinandersetzung gegen die Bildzeitung und deren Redakteur Nikolaus Harbusch zugunsten von Rainer Maria Kardinal Woelki entschieden
Köln (kath.net/pm)red)
Das Landgericht Köln hat heute erneut in der juristischen Auseinandersetzung gegen die Bildzeitung und deren Redakteur Nikolaus Harbusch zugunsten von Rainer Maria Kardinal Woelki entschieden. Demnach stellte das Gericht fest, dass ein Bericht über eine "Vertuschungs-'Mafia'" eine unzulässige Verdachtsberichterstattung darstelle und auch die Rede von einem "bislang geheim gehaltenen Bericht aus dem Giftschrank des Erzbistums Köln" nicht den Tatsachen entsprechen. In dem Urteil wird auch festgehalten, dass die Behauptung der Zeitung nahe legen, dass der Kardinal die Aufarbeitung der Missbrauchsfälle nicht ernsthaft betrieben habe. Das sei aber eine Herabsetzung seines Rufes und damit werden die Persönlichkeitsrechte des Kardinals verletzt. Bereits Mitte Mai hatte der Kardinal in einem anderen Urteil gegen die Zeitung gewonnen.
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