Deutsches Gericht: Maskenpflicht gilt auch für Priester

27. Oktober 2020 in Deutschland


Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat am Dienstag den Eilantrag eines Priesters gegen die Maskenpflicht bei Gottesdiensten abgewiesen.


Frankfurt (kath.net)
Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat am Dienstag den Eilantrag eines Priesters gegen die Maskenpflicht bei Gottesdiensten abgewiesen. Dies berichtet die "Welt". In dem Beschluss vom Dienstag hieß es, dass der Gesundheitsschutz der Bevölkerung und das Verhindern einer Überlastung des Gesundheitssystems Vorrang hätten. Das Gericht erklärte auch, dass die katholische Kirche selbst das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes angeordnet habe. Der Priester hatte in seinen Antrag auch damit argumentiert, es solle bei der Maskenpflicht nach den räumlichen Gegebenheiten und der Gestaltung der Gottesdienste differenziert werden. Gegen den Beschluss kann allerdings Beschwerde eingelegt werden.


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