Kalifornien: Priester verklagt Gouverneur wegen Einschränkungen bei Gottesdiensten

14. Oktober 2020 in Weltkirche


Seine Möglichkeiten als Seelsorger zu wirken seien durch die von Gouverneur Newsom und seiner Regierung erlassenen Bestimmungen auf ungerechtfertigte Weise eingschränkt.


Sacramento (kath.net/jg)

Trevor Burfitt, ein katholischer Priester, hat Gavin Newsom, den Gouverneur von Kalifornien, Xavier Becerra, den Attorney General des Bundesstaates sowie weitere Politiker und Behördenvertreter verklagt. Burfitt sieht sich durch die Maßnahmen der Regierung und der Behörden Kaliforniens zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie in acht Fällen in seinen Rechten verletzt, berichtet die konservative Nachrichtenplattform Breitbart.

 

Die geltenden Bestimmungen würden seine Tätigkeit als Priester massiv einschränken, wirft der Priester der Regierung vor. Burfitt ist kein Diözesanpriester, sondern gehört einer internationalen Priestergemeinschaft an, die in mehreren Bezirken Kaliforniens missionarisch tätig ist. Laut der Anklage ist sein Wirken in der Seelsorge durch das Verbot von Gottesdiensten in geschlossenen Räumen und die Betretungsbeschränkungen für Kirchen betroffen. Die Beschränkung der Höchstzahl an Personen, die sich gleichzeitig in einem Raum aufhalten dürfen, sei bei Kirchen niedriger angesetzt, als bei anderen „wesentlichen“ Institutionen. Auch die Abstandsregeln und die Verpflichtung, eine Mund und Nase bedeckende Gesichtsmaske zu tragen, würden den Gottesdienst behindern, wirft die Anklage den Behörden vor.

 

Das von Gouverneur Newsom verhängte Verbot der Gottesdienste sei zu Beginn als zeitlich begrenzte Notfallmaßnahme gedacht gewesen. Nach beinahe sieben Monaten sehe es so aus, als ob eine Rückkehr zu den Regeln vor der Covid-19-Pandemie nicht in Sicht sei, außer diese würden gerichtlich angeordnet. Die Fakten würden die geltenden Einschränkungen nicht mehr rechtfertigen und mehr schaden als nutzen, gibt Burfitt zu bedenken.

 

Eine Notsituation für das Gesundheitswesen sei nicht einfach dann eingetreten, wenn der Gouverneur dies behaupte. Die Verfassung des Bundesstaates gebe dem Gouverneur nicht freie Hand, nach eigenem Gutdünken Notfallmaßnahmen festzulegen, welche die Grundrechte einschränken. Die Justiz dürfe die „Notstandskompetenzen“ des Gouverneurs nicht einfach nur zur Kenntnis nehmen, stellt die Anklageschrift fest.

 

Die Thomas More Society hat die Klage im Namen von Trevor Burfitt eingebracht.

 


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