UN-Generalsekretär: ‚Recht auf Abtreibung’ darf nicht ausgehöhlt werden

11. September 2020 in Prolife


Bei einer virtuellen Podiumsdiskussion mit Frauenorganisationen betonte Anónio Guterres erneut, dass sexuelle und reproduktive Gesundheit, einschließlich Abtreibung, auch während der Covid-19 Pandemie ‚wesentliche medizinische Leistungen’ seien.


New York City (kath.net/LifeSiteNews/jg)

UNO Generalsekretär António Guterres hat zugesagt, er werde es nicht zulassen, „dass Regierungen Covid-19 nicht dazu benutzen werden, um sexuelle und reproduktive Recht auszuhöhlen und die geleisteten Dienste in Frage zu stellen.“

 

Guterres nahm am 31. August an einer virtuellen Podiumsdiskussion der UN-Frauen mit zivilgesellschaftlichen Organisationen teil. Eine Teilnehmerin sagte in ihrer Frage an den UN-Generalsekretär, dass „die Angriffe auf Frauen und Mädchen, auf Menschen mit geschlechtsspezifischen Abweichungen durch diese Pandemie verstärkt werden.“ Einige Regierungen, Polen und die USA wurden explizit genannt, würden „dies als Möglichkeit nutzen, den Zugang zu Abtreibungen, umfassender Sexualkunde und geschlechtsgerechte Behandlung einzuschränken.“ Davon seien LBTI-Frauen, schwarze, afrikanischstämmige indigene Frauen und andere rassische Minderheiten, Frauen mit Behinderung und andere, die von sozialer Ausgrenzung bedroht seien, besonders betroffen, sagte die Frau, die sich als „Sharron“ identifizierte.

 

Guterres betonte in seiner Antwort, dass er in seinen Berichten und Initiativen sexuelle und reproduktive Gesundheit, insbesondere Abtreibung als „wesentlich“ auch während der Covid-19 Pandemie bezeichnet habe.

 


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