Birgit Kelle: „…dann ist man bei den ‚Humanisten‘“

13. August 2020 in Prolife


Die bekannte Journalistin zerlegt mit nur zwei Sätzen einen Pro-Abtreibungs-Vergleich des „Humanistischen Pressedienstes“. Von Petra Lorleberg


Köln (kath.net/pl) „Wenn das Schneiden von Haaren mit dem Töten eines Kindes im Mutterbauch verglichen wird, dann ist man bei den ‚Humanisten‘. So kommentiert die bekannte Journalistin und Buchautorin Birgit Kelle auf Twitter eine Meldung des „Humanistischen Pressedienstes“ (hpd). Sie fährt fort: Diese Humanisten „sind übrigens dieselben, die Menschenaffen Menschenrechte verleihen, aber behinderte Kinder abtreiben wollen“.

Kelle bezog sich auf einen des „Humanistischen Pressedienstes“ von Jan Weber mit dem Titel: „Die Folgen des § 219a - Von Friseuren und Ärzten“. Darin wird wortreich folgender Vergleich gezogen: „Man stelle sich vor, ein Friseur teilt an seinem Schaufenster mit, dass er die Haare mit der Schere schneidet. Und wird dafür angezeigt, verurteilt und an den Pranger gestellt. Er möge sich in eine öffentlich einsehbare Liste eintragen, nur dort dürfe er mitteilen, dass er Haare schneidet; aber nicht, womit. Klingt skurril … ist aber in einem anderen Beruf Standard. Der Friseur tut also, wie ihm vorgeschrieben und schreibt sich in die öffentliche Liste ein. Dort steht dann zu lesen, dass er die Haare seiner Kunden sowohl mit der Haarschneidemaschine als auch per Hand mit der Schere schneidet. Doch was geschieht dann? Vor seinem Laden gibt es nun plötzlich Demonstrationen derer, die das Wachsenlassen der Haare als gottgegeben ansehen und ihm die Ausübung seines Handwerks erschweren, wenn nicht gar unmöglich machen: Wenn Langhaarige verzweifelt den Weg zur Ladentür suchen, werden sie von Zottelköpfen angesprochen; man verteilt Modelle aus Plast von alten abgeschnittenen Zöpfen und versucht, ihm einzureden, dass das geplante Schneiden seiner Haare Sünde wäre.“

Von der Bild- zur Sachebene erläutert der hdp dann weiter, dass dies der „Situation von Frauenärzten und –ärztinnen“ entspreche,“ die sich in die gesetzlich vorgeschriebene Liste derer, die Abtreibungen vornehmen, eintragen“ müssen, seit vor einem Jahr „der sogenannte ‚Kompromiss‘ des Pragrafen 219a beschlossen“ wurde: „Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, müssen sich in eine Liste eintragen. Darin sind bislang nur 327 Adressen gelistet. Nach Angaben der Bundesärztekammer gibt es jedoch etwa 19.000 Frauenärztinnen und -ärzte.“

Der hpd zitiert dann weiter aus den Präsidenten des Bundesverbandes der Frauenärzte, Dr. Christian Albring, der gegenüber der „Tagesschau“ erklärt hatte: Der Mangel an abtreibungswilligen Frauenärzten liege „daran, dass die Ärzte und Beratungsstellen in Deutschland durchaus drangsaliert werden von Personen, die das Recht der Schwangeren auf Beratung negieren wollen. Deshalb wollen die Praxen sich nicht outen, um in der Öffentlichkeit nicht an den Pranger gestellt zu werden.“

Dass die Ärzte und übrigens auch das weitere medizinische Fachpersonal bei Abtreibungen durchaus konkret sehen, dass es junge Menschen sind, die unter ihrer Hand das Leben vorzeitig beenden müssen, und dass genau DIES ein Hindernis für die Bereitschaft zur Durchführung von Abtreibungen ist, wird im hpd-Beitrag nicht erwähnt. Ebensowenig wird das Wort „Kind“ oder vergleichbares im Beitrag benutzt, man möchte durch die Wortwahl vermeiden, dass der Vorgang des Tötens eines ungeborenen Menschen allzu bewusst wird.

Die hpd-Redaktion sieht sich bemüßigt, den Beitrag noch mit einem Hinweis zu versehen: „Es ist der Redaktion bewusst, dass Friseure und Ärzte nur sehr bedingt miteinander vergleichbar sind und die Gefahr besteht, dass manchen Leser die Not der ungewollt Schwangeren ins Lächerliche gezogen sehen. Das ist weder vom Autor gemeint noch von der Redaktion so gewollt.“

Dazu ist zu sagen: Der Vergleich hinkt. Nicht nur wegen der Gefahr der Lächerlichkeit für „ungewollt Schwangere“, sondern eben, weil eine Langhaarfrisur kein eigenständiges Lebewesen ist. Was Birgit Kelle mit ihren Bemerkung punktgenau aufs Korn nimmt: Diese Humanisten „sind übrigens dieselben, die Menschenaffen Menschenrechte verleihen, aber behinderte Kinder abtreiben wollen“. Oder sollte das Tertium comparationis vielleicht nur gewesen sein, dass bei Abtreibungen wie beim Friseur eben jenachdem auch die „Schere“ zum Einsatz kommen kann?

Der „Humanistische Pressedienst“ muss sich fragen lassen, ab wann denn für ihn die „Humanität“ eines Menschen beginnt und ab wann man sich als „Humanist“ für das Lebensrecht auch kindlicher Menschen einzusetzen gedenkt. Oder hat man letztlich erst ab dem Erwachsenenalter ein sicheres Recht auf Leben?

 


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