Mexiko: Oberster Gerichtshof bestätigt Abtreibungsverbot

2. August 2020 in Prolife


Frauen- und Bürgerrechtsorganisationen des mexikanischen Bundesstaates Veracruz wollten Abtreibung aus dem Strafrecht streichen lassen.


Mexico Stadt (kath.net/LifeNews/jg)

Der Oberste Gerichtshof von Mexiko hat für die Beibehaltung des Abtreibungsverbotes im Bundesstaat Veracruz entschieden. Vier der fünf Höchstrichter lehnten das Urteil eines Gerichtes niedrigerer Instanz ab, welches den Bundesstaat verpflichtet hätte, das Abtreibungsverbot aus dem Strafrecht zu streichen.

 

Abtreibung ist in Veracruz nur bei Vergewaltigung oder Lebensgefahr für die Mutter legal. Mehrere Frauen- und Bürgerrechtsorganisationen hatten gegen das Abtreibungsverbot geklagt, weil es nach ihrer Ansicht Frauen einseitig diskriminiere. Ein Gericht in Veracruz gab dem Antrag Recht, Im Zuge einer Überprüfung durch ein Gericht zweiter Instanz wurde die Frage schließlich an den Obersten Gerichtshof weiter gereicht.

 

Die katholische Bischofskonferenz von Mexiko hat sich in einer Stellungnahme vor Verkündigung des Urteils klar gegen die Aufhebung des Abtreibungsverbotes ausgesprochen. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes habe „direkte Auswirkungen auf den rechtlichen Schutz des grundlegenden Rechts auf Leben, insbesondere in seinen frühen Stadien“, heißt es in der Stellungnahme vom 24. Juli.

 

In den Tagen vor dem Gerichtsurteil hatten im ganzen Land Pro-Life-Bewegungen Demonstrationen gegen die Gefahr der Liberalisierung der Abtreibung organisiert, wie die Nuova Bussola Quotidiana berichtet. 20.000 protestantische Kirchen haben einen entschiedenen Protest an Präsident Obrador gerichtet. Auch die oppositionelle christdemokratische Partei PAN hat sich gegen jede Liberalisierung und mögliche Verletzung der Rechte der einzelnen Bundesstaaten der mexikanischen Föderation ausgesprochen.

Die Forderung nach Liberalisierung war von Pro-Abtreibungs-Bewegungen gekommen, die von der seit zwei Jahren amtierenden linken Obrador-Regierung unterstützt wurden.

 

In dem Land mit knapp 130 Millionen Einwohnern gibt es zwei Bundesstaaten, in denen eine Abtreibung bis zur zwölften Woche immer möglich ist (Mexiko-Stadt und Oaxaca); in den anderen 29 Bundesstaaten, wie in Veracruz, nur im Fall von Vergewaltigung, wobei Ärzte sich aus Gewissengründen weigern dürfen. Im Staat Veracruz ist Abtreibung zudem bei Todesgefahr für die Mutter oder bei Missbildung des Fötus erlaubt. Liegen die genannten Gründe nicht vor, ist Abtreibung für Arzt und Mutter strafbar (zwischen sechs Monaten und vier Jahren). Die Verfassung des Staates Veracruz enthält in Artikel 4 den „Schutz des Lebens vom Augenblick der Empfängnis bis zum natürlichen Tod“.

 


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