Maximal 50 Personen in der Kirche: US-Diözese droht Behörden mit Klage

5. Juni 2020 in Weltkirche


Andere Einrichtungen wie Einkaufszentren und Kinos dürfen Personen bis 25 Prozent ihres Fassungsvermögens aufnehmen. Die Beschränkung auf 50 gilt nur für religiöse Veranstaltungen.


Madison (kath.net/lifesitenews/jg)

Die katholische Diözese Madison (US-Bundesstaat Wisconsin) hat die Behörden dringend aufgefordert, ihren Plan zur Öffnung der Institutionen zu ändern. Die Kirche sieht sich diskriminiert, weil die Gotteshäuser nur mit Einschränkungen öffnen dürfen, die auf Einrichtungen wie Einkaufszentren, Restaurants und Bars nicht angewendet werden. Die Diözese hat gedroht, notfalls eine Klage einzubringen.

Anwälte der Diözese haben in Briefen an die Bürgermeisterin von Madison und die Behörden des Verwaltungsbezirkes Dane County reklamiert, dass die Vorschrift, religiöse Feiern auf 50 Personen zu beschränken, eine ungerechtfertigte Diskriminierung ist. Andere Einrichtungen, die jetzt nach Abflauen der Corona-Krise wieder öffnen dürfen, können Personen aufnehmen, bis 25 Prozent ihrer Kapazität erreicht sind. Dazu zählen neben Einkaufszentren und Restaurants auch Kinos, Schwimmbäder und Museen.

Die Beschränkung religiöser Veranstaltungen auf 50 Personen, unabhängig von der Größe des Gotteshauses sei diskriminierend und behindere die religiösen Gemeinschaften in ihren Aufgaben, schreiben die Anwälte. In großen Kirchen seien 50 Personen gerade 5 Prozent des maximalen Fassungsvermögens.

Die Diözese Madison habe kein Interesse an einer Klage oder langen Konflikten. Die katholische Kirche sei aber gesetzlich und moralisch berechtigt, gleich behandelt zu werden wie andere Institutionen, schreibt Donald Hying, der Bischof von Madison, in einer offiziellen Stellungnahme.

 


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