Gottesdienste in der Schweiz ab 28. Mai wieder möglich

21. Mai 2020 in Schweiz


Feier des jüdisches Schawout und des Pfingstfestes somit gesichert, wenngleich unter strengen Auflagen


Bern kath.net/(KAP) In der Schweiz werden nach dem Corona-Lockdown liturgische Feiern bald wieder möglich sein: Ab Donnerstag nächster Woche, 28. Mai - eine Woche früher als ursprünglich geplant - sind in der Alpenrepublik Gottesdienste, Taufen und auch Hochzeiten wieder erlaubt, wenngleich auch hier mit strengen Auflagen, berichtete die Nachrichtenagentur kath.ch. Dies habe der Schweizer Bundesrat am Mittwoch nach einem am Vortag erfolgten Gespräch von Gesundheitsminister Alain Berset (SVP) mit dem Rat der Religionen bekanntgegeben. Der Bundesrat sei dem Wunsch der Religionsvertreter nach einer schnellen Wiedereröffnung der Gottesdienste eine Woche früher nachgekommen als ursprünglich geplant, sagte Berset vor den Medien.

 

Auch der Bundesrat habe eine möglichst schnelle Öffnung gewünscht. Wie das Schweizer Bundesamt für Gesundheit (BAG) mitteilte, müssten die Glaubensgemeinschaften nun binnen einer Woche eigene Schutzkonzepte vorlegen, für welche ein Rahmen vorgegeben wurde. Mit diesen Konzepten muss sichergestellt sein, dass Infektionsketten nachverfolgt werden können. Der Vorsitzende des Schweizerischen Rats der Religionen, der altkatholische Bischof Harald Rein, verwies gegenüber kath.ch auf die Eigenschaft der Schweizer Kirchen als öffentlich-rechtliche Körperschaften, mit der man sich von Baumärkten oder Restaurants unterscheide.

 

Der Rat habe darauf gedrängt, dass Religiosität "nicht nur individuell ausgelebt werden kann, sondern das gemeinsame Feiern, Beten und Singen braucht". Nach dem einstimmigen Beschluss aller Religionsvertreter fällt der Neustart der Gottesdienst nun mit dem jüdischen Wochenfest Schawuoth zusammen - gefolgt vom christlichen Pfingstfest drei Tage später. (ende)

 

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