Rechtsbruch nicht ignorieren, Lebensrecht der Ungeborenen verteidigen

4. Mai 2020 in Prolife


„Diese Forderung irritiert“: DBK hält es „für dringend geboten“, „die Möglichkeiten zum Zugang zu persönlicher Schwangerenberatung wiederzueröffnen und bisherige Qualitätsstandards weiter zu garantieren“. Gastbeitrag von Manfred Spieker


Bonn (kath.net) Die Bischöfe halten es „für dringend geboten“, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, nach der Videokonferenz des Ständigen Rates am 27. April 2020, „die Möglichkeiten zum Zugang zu persönlicher Schwangerenberatung wiederzueröffnen und bisherige Qualitätsstandards weiter zu garantieren“, sobald sich eine Abschwächung der Pandemie zeige. Diese Forderung irritiert. Sie ignoriert einen Rechtsbruch: Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hatte am 27. März 2020 im Rahmen von „Hilfsmaßnahmen für Frauen in der Corona-Krise“ mit den Bundesländern eine gesetzeswidrige Regelung der Schwangerschaftskonfliktberatung vereinbart und so einer Privatisierung der Abtreibung, die von der Abtreibungslobby schon lange gefordert wird, den Weg bereitet. Sie hatte erklärt, dass die Schwangerschaftskonfliktberatung künftig „online und per Telefon“ durchgeführt und die Beratungsbescheinigung zur Fristwahrung für eine Abtreibung „per Email oder Post ohne persönliches Erscheinen der Schwangeren versendet werden“ könne. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz, so behauptete die Ministerin, biete einen „Spielraum“ für diese Änderung der Beratungsregelung.

Damit hatte Giffey den minimalen Schutz für die Schwangere und ihr Kind, den das Schwangerschaftsgesetz mit der Pflicht zur persönlichen Vorstellung bei der Beratung bieten will, eigenmächtig aufgehoben. Anstatt diesen Rechtsbruch beim Namen zu nennen, anstatt deutlich zu machen, dass das Schwangerschaftskonfliktgesetz diesen „Spielraum“ keineswegs bietet, fordern die Bischöfe nur die Rückkehr zur „persönlichen Schwangerenberatung“, sobald sich eine Abschwächung der Pandemie zeige. Im Klartext heißt dies: Solange sich die Pandemie nicht abschwächt, wird der Rechtsbruch der Ministerin gebilligt.

Welche „Qualitätsstandards“ der Ständige Rat im Auge hatte, die garantiert werden sollen, bleibt sein Geheimnis. Dass die Aufsichtsbehörden der Bundesländer, die nach den Paragraphen 8 und 9 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes über die Anerkennung der Beratungsstellen zu entscheiden haben, ihrer Pflicht nicht nachkommen, regelmäßig zu überprüfen, ob die Beratungsstellen im Sinne des Lebensschutzes gesetzeskonform beraten, sollte auch den Bischöfen bekannt sein.

Erstaunlich kleinmütig ist die Feststellung von Bischof Bätzing, der Ständige Rat halte das Gottesdienstverbot der vergangenen Wochen „für vernünftig und verantwortungsvoll“. Dass die von der Pandemie gebotenen Abstands- und Hygieneregeln in Gottesdiensten ebenso eingehalten werden können wie in Supermärkten, ist in den vergangenen Wochen oft genug festgestellt worden. Nicht wenige Laien wünschten sich in diesen Wochen, dass ihre Hirten gegenüber der Politik, eingedenk des im Grundgesetz verankerten partnerschaftlichen Verhältnisses zwischen Kirche und Staat, wie Partner und nicht wie Abteilungsleiter eines Kultusministeriums aufgetreten wären.

Bischof Franz-Josef Bode von Osnabrück und der lutherische Landesbischof Ralf Meister von Hannover haben in einer Pressekonferenz im niedersächsischen Landtag am 29. April 2020 einen Anfang gemacht. Sie forderten zusammen mit der Präsidentin der niedersächsischen Ärztekammer Martina Wenker und der Landtagsabgeordneten Thela Wernstedt (SPD) humane Besuchsregelungen in Alten- und Pflegeheimen und boten der Landesregierung partnerschaftliche Hilfe an.

Beim Gottesdienst zur Eröffnung der Wallfahrtssaison in Kevelaer am 1. Mai übte Bischof Georg Bätzing mit Recht Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu § 217 StGB. Es stelle „einen tiefen Einschnitt in die Rechtskultur und die ethischen Grundwerte unseres Landes dar“, weil es die Autonomie über den Schutz des Lebens stelle. Er forderte die Christen auf, „entschieden für die Heiligkeit des Lebens einzutreten, für das Lebensrecht der Schwachen, Kranken, Leidenden und Sterbenden“. Es wäre nur konsequent, mit gleicher Deutlichkeit das Lebensrecht der Ungeborenen zu verteidigen, wenn es in den nächsten Wochen im Deutschen Bundestag wieder zur Disposition steht, weil verschiedene Parteien die Corona-Pandemie nutzen wollen, die Beratungspflicht im Schwangerschaftskonflikt ganz aufzuheben.

Prof. Dr. Manfred Spieker ist emeritierter Professor für Christliche Sozialwissenschaften am Institut für Katholische Theologie der Universität Osnabrück.

kath.net-Buchtipps:

- Manfred Spieker, Der verleugnete Rechtsstaat. Anmerkungen zur Kultur des Todes in Europa, 2. Aufl. Verlag Schöningh Paderborn 2011

- Wie wollen wir sterben?
Beiträge zur Debatte um Sterbehilfe und Sterbebegleitung
Rainer Maria Woelki; Manfred Spieker; Christian Hillgruber; Giovanni Maio; Christoph von Ritter;
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2016 Schöningh
ISBN 978-3-506-78435-3
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Prof. Dr. Manfred Spieker (Foto) war Professor für Christliche Sozialwissenschaften am Institut für Katholische Theologie der Universität Osnabrück und ist jetzt emeritiert.



Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe



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