Sterbeseelsorge trotz Corona? Gericht gibt evangelischem Pfarrer Recht

21. April 2020 in Deutschland


Trotz #Corona-Lockdown: Gericht verpflichtet den privaten Träger des Altersheims dazu, gegen Androhung einer Strafe von maximal 250.000 Euro, dem Pastor Besuche bei einer 89-Jährigen zu gewähren, die palliativ behandelt wird.


Dornburg (kath.net) Trotz Kontaktverbot darf der evangelische Pfarrer Peter Oberthür unter Beachtung der Hygienevorschriften weiterhin sein todkrankes Gemeindemitglied im Pflegeheim besuchen. Dieses Recht musste sich der Pastor allerdings vor Gericht erstreiten. Die schwer Erkrankte 89-Jährige ist seit Mitte März in Palliativbehandlung, der private Träger des Heimes verweigerte dem Pfarrer seit Anfang April jedes Besuchsrecht. Einzig sechs bis zehn Stunden für den Sterbeprozess wären einmalig zugestanden worden. Eine theologische Betreuung hatte das Heim mit Hinweis auf eine im Haus tätige therapeutische Fachkraft zurückgewiesen, berichtete der MDR. Das Amtsgericht Altenburg verpflichtete nach Darstellung des MDR den privaten Träger des Altersheims dazu, gegen Androhung einer Strafe von maximal 250.000 Euro, dem Pastor Besuche bei einer 89-Jährigen zu gewähren. Es erklärte, die Frau habe ein Anrecht auf die Seelsorge durch einen Theologen. Die alte Dame ist seit 30 Jahren Mitglied der Kirchengemeinde in Dorndorf (Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland). Die „Thüringer Allgemeine“ erläutert, dass der Pfarrer bei den Besuchen Atemschutz-Maske und Handschuhen tragen wird, außerdem ausreichend Abstand einhalten soll. Pfarrer Oberthür erläuterte gegenüber der „Thüringer Allgemeinen“, dass einige Maßnahmen gegen die Pandemie auf ihn „paternalistisch“ wirkten. „Es wird erzogen, vom mündigen Bürger ist wenig die Rede.“ Außerdem werde zwar gesagt, es gehe um den Schutz der Alten, doch dann ließe man sie unter Isolation leiden: „Jetzt sitzen sie bloß noch einsam in ihren Zimmern und warten auf ihr Essen.“

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