Katholiken aus Berlin klagen gegen Gottesdienst-Verbot

5. April 2020 in Deutschland


Das katholische Institut St. Philipp Neri in Berlin geht jetzt gerichtlich gegen das generelle Messverbot für Gläubige in Deutschland vor - Propst Goesche: ""Sie sind in unserer Kirche sicherer als in jedem Supermarkt."


Berlin (kath.net)
Das katholische Institut St. Philipp Neri in Berlin geht jetzt gerichtlich gegen das generelle Messverbot für Gläubige in Deutschland vor. Dies berichtet die "Süddeutsche". Die Gläubigen fordern, dass für Kirchen die gleichen Regeln wie für Supermärkte gelten sollen. Dem Antrag zufolge soll das Gericht feststellen, dass die Gemeinde künftig öffentliche Gottesdienste mit bis zu 50 Teilnehmern abhalten darf. Dabei soll es einen Mindestabstand von 1,5 Meter geben, zusätzlich sollen alle Daten der Besucher gesammelt werden. Propst Gerald Goesche hält im Gespräch mit der Zeitung das Verbot von Gottesdiensten für "unverhältnismäßig". In den Supermärkte gehe es viel enger zu als in der Kirche. "Sie sind in unserer Kirche sicherer als in jedem Supermarkt." Das Verwaltungsgericht Berlin dürfte demnächst entscheiden. Auch in Bayern gibt es derzeit einen ähnlichen Fall.

Nikolai Nikolov, der Anwalt der Pfarre beruft sich in der Klage auf den Artikel 4 des Grundgesetzes "Freiheit der Religionsausübung". Daher stelle das umfassende Veranstaltungsverbot des Berliner Senat einen "unverhältnismäßigen Eingriff" in die Freiheit der Religionsausübung dar und sei insoweit unwirksam. Die Vorschriften des Berliner Senats seien unverhältnismäßig seien, weil man das Ziel, die Menschen vor einer Infektion zu schützen, auch mit anderen, milderen Mitteln erreichen könne. Auch in anderen Bereichen, wie zum Beispiel Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln, werde laut dem Anwalt ein Zusammentreffen einer größeren Anzahl von Personen in Kauf genommen und lediglich auf die Einhaltung eines Mindestabstands gedrungen. Die Religionsausübung werde durch das allgemeine Gottesdienstverbot laut dem Anwalt derzeit nicht nur beschränkt, sondern "gänzlich aufgehoben".





Foto: (c) http://www.institut-philipp-neri.de/

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