Vollkommener Ablass während der Corona-Pandemie! Wortlaut: das Dekret

25. März 2020 in Weltkirche


Alle Gläubigen können unter den besonderen Umständen der Corona-Pandemie einen vollkommenen Ablass gewinnen - Apostolische Pönitentiarie hat die Bedingungen dafür bekannt gegeben. Das Dekret im Wortlaut


Vatikan (kath.net/jg)
Die Apostolische Pönitentiarie hat eine großzügige Ablassregelung während der Corona-Pandemie erlassen.

Gläubige, die mit dem Coronavirus infiziert und in Quarantäne sind, können einen vollkommenen Ablass gewinnen, wenn sie sich von jeder Sünde abwenden, über die Medien geistig an der Feier einer Heiligen Messe teilnehmen, den Rosenkranz oder den Kreuzweg beten oder andere Formen der Anbetung wählen, oder wenn sie zumindest das Glaubensbekenntnis und das Vater unser beten sowie die Jungfrau Maria anrufen und ihr Leiden im Geist des Glaubens an Gott und für ihre Brüder und Schwestern aufopfern. Sie müssen den Willen haben, die üblichen Bedingungen des Ablasses (sakramentale Beichte, Teilnahme an der Eucharistiefeier mit Empfang der Kommunion und Gebet auf Meinung des heiligen Vaters) so bald wie möglich zu erfüllen.

Medizinisches Personal, Familienmitglieder und alle, die sich im Dienst an den Kranken dem Risiko einer Infektion aussetzen können unter den gleichen Bedingungen einen vollkommenen Ablass gewinnen.

Alle Gläubigen können unter den genannten Bedingungen ebenfalls einen vollkommenen Ablass gewinnen. Dies ist auch möglich, wenn sie das Allerheiligste besuchen, an einer eucharistischen Anbetung teilnehmen oder die Heilige Schrift eine halbe Stunde lang lesen, den Rosenkranz oder den Kreuzweg beten oder den Barmherzigkeitsrosenkranz beten, um Gott um ein Ende der Epidemie anzuflehen, oder um Hilfe für die Betroffenen oder die ewige Erlösung für die Verstorbenen zu erbitten.

Sterbende, denen das Sakrament der Krankensalbung und die letzte Wegzehrung nicht gespendet werden kann, können ebenfalls einen vollkommenen Ablass gewinnen, wenn sie die entsprechende innere Haltung haben. Ihnen wird empfohlen, ein Kreuz zu betrachten. Die üblichen Bedingungen für die Gewinnung des Ablasses werden von der Kirche „nachgeholt“.

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kath.net veröffentlicht eine vollständige Übersetzung des Ablassdekrets der Apostolischen Pönitentiarie und dankt Frau Dr. Raphaela Pallin für die freundliche Gebehmigung. In den nächsten Tage wird auf der Internetseite des Vatikans eine offizielle Übersetzung zu Verfügung stehen:


Dekret der Apostolischen Pönitentiarie über die Gewährung besonderer Ablässe für die Gläubigen in der gegenwärtigen Pandemie-Situation. 20.03.2020

APOSTOLISCHE PÖNITENTIARIE
DEKRET

Das Geschenk besonderer Ablässe wird den Gläubigen gewährt, die von der Covid-19-Krankheit betroffen sind, allgemein Coronavirus genannt, sowie den Mitarbeitern des Gesundheitswesens, den Familienangehörigen und all jenen, die in irgendeiner Eigenschaft, auch durch das Gebet, für sie Sorge tragen.

„Freut euch in der Hoffnung, seid geduldig in der Bedrängnis, beharrlich im Gebet!“ (Röm 12,12). Die Worte, die der heilige Paulus an die Kirche von Rom schrieb, finden in der gesamten Geschichte der Kirche Widerhall und geben dem Urteil der Gläubigen Orientierung angesichts jeglichen Leidens, aller Krankheiten und Katastrophen.

Der gegenwärtige Moment, in dem sich die gesamte Menschheit befindet, bedroht von einer unsichtbaren und tückischen Krankheit, die bereits seit einiger Zeit auf unerbittliche Weise Teil des Lebens aller geworden ist, wird Tag für Tag von quälenden Ängsten, neuen Unsicherheiten und vor allem von weit verbreitetem körperlichen und moralischen Leiden geprägt.

Der Kirche lag, nach dem Vorbild ihres göttlichen Meisters, der Beistand für die Kranken immer am Herzen. Wie vom heiligen Johannes Paul II. dargelegt, ist der Wert des menschlichen Leidens ein zweifacher: „Er ist übernatürlich, weil er im göttlichen Geheimnis der Erlösung der Welt wurzelt, und er ist andererseits zutiefst menschlich, weil der Mensch in ihm sich selbst, das eigene Menschsein, die eigene Würde, die eigene Sendung wiederfindet.“ (Apostolisches Schreiben Salvifici Doloris, 31).

Auch Papst Franziskus hat in den letzten Tagen seine väterliche Nähe zum Ausdruck gebracht und die Einladung erneuert, unablässig für die am Coronavirus Erkrankten zu beten.

Damit alle, die aufgrund von Covid-19 leiden, gerade im Geheimnis dieses Erleidens „dasselbe erlösende Leiden Christi‘ (Salvifici Doloris, 30) wiederentdecken können, gewährt diese Apostolische Pönitentiarie, ex auctoritate Summi Pontificis, indem sie auf das Wort Christi, des Herrn, vertraut und mit dem Geist des Glaubens die derzeit sich ausbreitende Epidemie erwägt, die unter der Hinsicht der persönlichen Umkehr zu leben ist, das Geschenk der Ablässe unter den Bedingungen der folgenden Anordnung.

Der vollkommene Ablass wird den am Coronavirus erkrankten Gläubigen gewährt, die auf Anordnung der Gesundheitsbehörde in Krankenhäusern oder in ihren eigenen Wohnungen unter Quarantäne gestellt sind, wenn sie mit einem von jeglicher Sünde losgelösten Geist sich in geistlicher Weise über die Kommunikationsmittel der Feier der Heiligen Messe, dem Gebet des Rosenkranzes, der frommen Praxis des Kreuzwegs oder anderen Frömmigkeitsformen anschließen, oder zumindest das Glaubensbekenntnis, das Vaterunser und eine fromme Anrufung der Allerseligsten Jungfrau Maria beten, indem sie diese Prüfung im Geist des Glaubens an Gott und der Liebe zu den Brüdern darbringen mit dem Willen, die üblichen Bedingungen zu erfüllen (sakramentale Beichte, Empfang der Eucharistie und Gebet in den Anliegen des Heiligen Vaters), sobald es ihnen möglich ist.

Die im Gesundheitsdienst Tätigen, die Familienangehörigen und jene, die sich nach dem Vorbild des Barmherzigen Samariters dem Risiko der Ansteckung aussetzen und den am Coronavirus Erkrankten beistehen nach den Worten des Erlösers: „Es gibt keine größere Liebe, als wenn einer sein Leben für seine Freunde hingibt“ (Joh 15,13), werden dasselbe Geschenk des vollkommenen Ablasses zu denselben Bedingungen erlangen.

Darüber hinaus gewährt diese Apostolische Pönitentiarie anlässlich der gegenwärtigen weltweiten Epidemie bereitwillig unter denselben Bedingungen den vollkommenen Ablass auch jenen Gläubigen, die den Besuch des Allerheiligsten Sakraments oder die Eucharistische Anbetung oder die geistliche Lesung der Heiligen Schrift während mindestens einer halben Stunde oder das Gebet des heiligen Rosenkranzes oder die fromme Übung des Kreuzweges oder das Gebet des Barmherzigkeitsrosenkranzes darbringen, um vom Allmächtigen Gott die Beendigung der Epidemie zu erflehen, die Erleichterung für jene, die davon betroffen sind, und das ewige Heil jener, die der Herr zu sich gerufen hat.

Die Kirche betet für diejenigen, denen es nicht möglich ist, das Sakrament der Krankensalbung und des Viaticums zu empfangen, indem sie alle und jeden einzelnen kraft der Gemeinschaft der Heiligen der göttlichen Barmherzigkeit anvertraut, und gewährt dem Gläubigen den vollkommenen Ablass im Augenblick des des Todes, sofern er dazu in angemessener Weise disponiert ist und zu Lebzeiten gewohnheitsmäßig einige Gebete gesprochen hat (in diesem Fall ersetzt die Kirche die drei gewöhnlich erforderlichen Bedingungen). Zur Erlangung dieses Ablasses wird die Verwendung eines Kruzifixes oder Kreuzes empfohlen (vgl. Enchiridion indulgentiarum, Nr. 12).

Die seligste immerwährende Jungfrau Maria, Mutter Gottes und der Kirche, Heil der Kranken und Hilfe der Christen, unsere Fürsprecherin, möge der leidenden Menschheit zu Hilfe kommen, indem sie das Übel dieser Pandemie von uns abwehrt und uns jedes Gut für uns erlangt, das für unser Heil und unsere Heiligung notwendig ist.

Dieses Dekret ist gültig ungeachtet etwaiger entgegengesetzter Bestimmungen.

Gegeben zu Rom, vom Sitz der Apostolischen Pönitentiarie, am 19. März 2020.

Mauro Kardinal Piacenza
Großpönitentiar

Krzysztof Nykiel
Regent

Prot. n. 255/20/I






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