„Erste Konsequenzen sind bereits gezogen worden“

23. Dezember 2019 in Deutschland


Antwort des Interventionsbeauftragten des Bistums Münster, Peter Frings, auf kath.net-Presseanfrage von Mitte November: „Das Bistum hat Interesse daran, alles aufklären zu lassen.“


Münster (kath.net/pl) „Bischof Dr. Genn angeordnet, dass alle Dekrete der letzten Jahre noch einmal kritisch überprüft werden. Erste Konsequenzen sind bereits gezogen worden.“ Das antwortete Peter Frings, der Interventionsbeauftragte (Syndikusrechtsanwalt) des Bistums Münster, auf eine kath.net-Presseanfrage im Zusammenhang mit Äußerungen des emeritierten Hamburger Erzbischofs Werner Thissen. Jurist Frings verwies auf einen angehängten Zeitungsartikel, „aus dem Sie auch ersehen können, dass das Bistum Interesse daran hat, alles aufklären zu lassen“. Dann erläuterte er weiter: „Wenn dann der Bericht der Forscher vorliegen wird, wird es darum gehen, die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen, sofern das dann noch nicht erfolgt sein sollte.“

Anfang November hatte hatte der Hamburger Erzbischof em. Werner Thissen in einem Interview mit „Kirche und Leben“ erhebliche Fehler im Umgang mit missbrauchsverdächtigen Priestern eingeräumt. Die Tatverdächtigen ja Priester gewesen seien, „die wir gut kannten. Da kommt sehr schnell der Mitleidseffekt auf. In einer Personalkonferenz fragte mal jemand: ‚Muss der Täter denn nicht bestraft werden?‘ Die übereinstimmende Meinung war: Der hat sich doch durch sein Vergehen am meisten schon selbst bestraft.“.

kath.net hatte dazu am 7.11. eine Presseanfrage an das Bistum Münster gerichtet. Wegen völlig fehlender Reaktion wiederholte kath.net die Presseanfrage am 8.11. und richtete sie an einen weiteren Adressatenkreis. Erneut kam es zu keinen Reaktionen. kath.net veröffentlichte daraufhin die Fragen, die das Bistum Münster nicht beantworten wollte:

Erzbischof em. Thissen hatte im Interview mit "Kirche und Leben" erläutert, dass er als Personalverantwortlicher des Bistums Münster wenig Ahnung davon hatte, um was es bei sexuellem Missbrauch wirklich ging.

Dem steht allerdings entgegen, dass Sexualverkehr mit Jugendlichen strafbewehrt war und eine Gefängnisstrafe nach sich ziehen konnte.

Wikipedia erläutert im Artikel "Schutzalter" beispielsweise: "Mit Ausnahme der nachfolgend genannten Sonderfälle liegt das Schutzalter in Deutschland gemäß § 176 StGB bei 14 Jahren. Sexuelle Handlungen mit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland als sexueller Missbrauch von Kindern generell verboten. Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglich jeder mindestens 14 Jahre alte Täter; der Versuch ist strafbar. Es gab im Jahre 2003 über 2800 aufgrund von § 176 StGB verurteilte Personen."

Unsere Fragen:

a) Wie konnte es dazu kommen, dass im Bistum Münster Priester unter den Verdacht gerieten, strafbewehrte Handlungen durchgeführt zu haben, aber niemand der – jederzeit namentlich nachprüfbar bekannten – Personalverantwortlichen dies der Polizei gemeldet hat?

b) Haben Sie wenigstens inzwischen wegen diesen Unterlassungen den Verantwortlichen (soweit noch lebend) mehr unternommen als höchstens eine nette Ermahnung via Telefon? Falls ja: wie gehen Sie gegen die Verantwortlichen vor?

c) Müssten eigentlich nicht sämtliche Mitverantwortlichen Zelebrations- und Jugendkontaktverbot erhalten... statt möglicherweise sogar noch Firmungen durchzuführen und Jugendlichen die Beichte zu hören?


© 2019 www.kath.net