Kirchensteuernachzahlung von Atheistin: Gericht gibt Kirche recht

17. Dezember 2019 in Deutschland


Bizarres Gerichtsurteil in Deutschland: Wer als Kind in Deutschland getauft wird, aber nicht explizit aus der Kirche austritt und über ein eigenes Einkommen verfügt, von dem darf die Kirche als Erwachsenem Kirchensteuer verlangen, auch von Atheisten.


Berlin (kath.net) Wer als Kind in Deutschland getauft wird, aber nicht explizit aus der Kirche austritt und über ein eigenes Einkommen verfügt, von dem darf die Kirche als Erwachsenem Kirchensteuer verlangen. Das bestätigten die Richter am Berliner Verwaltungsgericht in einem Urteil vom 12. Dezember, wie idea berichtet. In dem konkreten Fall klagte eine Frau gegen die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, weil sie in zwei Bescheiden gezwungen wurde, Kirchensteuer zu entrichten.

Die Frau wurde nach Taufregister der Evangelischen Kirchengemeinde Bitterfeld im Jahr 1953 getauft, die Eltern traten später aus der Kirche aus. Die Frau gab in einem ihr von der Kirchensteuerstelle im September 2011 zugesandten Fragebogen an, nicht getauft zu sein. Als die Kirchensteuerstelle im Oktober 2011 von der Kirchengemeinde auf Anfrage jedoch erfuhr, dass die Klägerin 1953 getauft worden sei, wurde die Frau mit zwei Bescheiden für 2012 und 2013 zur Kirchensteuerentrichtung herangezogen.

Die Frau gab an, dass ihr eine Kirchenmitgliedschaft ihr aufgrund ihrer atheistischen Erziehung auch nicht bewusst gewesen. Die Klage wurde aber vom Gericht zurückgewiesen, möglicherweise kommt es aber zu einer Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden.


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