Australien: Gesetz zwingt Priester zum Bruch des Beichtgeheimnisses

14. September 2019 in Chronik


Die Bestimmung soll eine Kultur schaffen, in der jeder Missbrauch eines Kindes angezeigt wird, sagte der Premierminister des Bundesstaates Victoria.


Melbourne (kath.net/jg)
Das Parlament des australischen Bundesstaates Victoria hat in dieser Woche ein Gesetz beschlossen, das Priester dazu verpflichtet, Fälle von Kindesmissbrauch anzuzeigen, auch wenn sie davon nur in der Beichte erfahren.

Bei einem Verstoß drohen bis zu drei Jahre Gefängnis. Daniel Andrews, der Premierminister von Victoria, sagte laut einem Bericht der Zeitung The Age, er hoffe, dass der Bundesstaat niemals Priester auf Grundlage dieses Gesetzes ins Gefängnis stecken müsse. Die Bestimmung solle eine Kultur schaffen, in welcher jeder Missbrauch und jede Misshandlung angezeigt werde, unabhängig davon, wie sie ans Licht gekommen sei.

Sie solle auch eine Botschaft an die katholische Kirche bis zu deren Spitze in Rom sein, sagte Andrews. Die Botschaft laute, dass das Gesetz ernst zu nehmen sei und die Strafen erheblich seien, falls es nicht befolgt werde. Die Kultur, die Andrews sich wünscht, sei eine, in der die Menschen das Gesetz und ihre Verpflichtung zur Anzeige ernst nehmen würden. Die Gesetze des Bundesstaates würden vom Parlament von Victoria festgelegt und nicht von Rom. Es gebe strenge Strafen für jeden, der das Gesetz breche, betonte der Premierminister.

Peter Comensoli, der Erzbischof von Melbourne, hat bereits im August festgestellt, dass die Priester diese Bestimmung nicht beachten dürften. Er selbst sei bereit ins Gefängnis zu gehen, bevor er das Beichtgeheimnis breche, sagte Comensoli damals.

Laut einem Bericht von The Age ist Erzbischof Comensoli seit mehr als einem Jahr im Gespräch mit den staatlichen Autoritäten gewesen, um über die Sicherheit von Kindern und die Prinzipien der Beichte zu sprechen. In einem Gastkommentar in der Zeitung hat er das Gesetz als „undurchführbar“ bezeichnet. Es zeige einen Mangel an Verständnis für die Natur der Beichte, insbesondere hinsichtlich der Anonymität des Pönitenten, schrieb Comensoli.

In anderen Bundesstaaten Australiens sind ähnliche Gesetze bereits in Kraft, zum Beispiel in Süd-Australien, Tasmanien und dem Hauptstadtterritorium.


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