28. Jänner 2004 in Deutschland
Staatsanwaltschaft verzichtete auf Haftstrafe wegen Beleidigung - die Proteste gegen Abtreibung gehen weiter
Nürnberg (kath.net/idea)
Der Lebensrechtler und promovierte Theologe Johannes Lerle (Erlangen) muss nicht wieder ins Gefängnis. Wegen Beleidigung von Abtreibungsärzten und -befürwortern hatten ihn Gerichte schon mehrmals zu Haftstrafen verurteilt. Anfang dieses Jahres beantragte ein fränkischer Staatsanwalt eine sechsmonatige Strafe. Damit sollte die Beleidigung von zwei Lehrern geahndet werden. Lerle hatte ihnen eine Nazi-Verbrechergesinnung vorgeworfen, weil sie seiner Ansicht nach Abtreibungen verharmlosten. Die vom Amtsgericht Erlangen in erster Instanz verhängte Strafe von vier Monaten auf Bewährung und 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit erschien dem Staatsanwalt wegen der Schwere der Beleidigung und Lerles Vorstrafen nicht ausreichend. Auch Lerle wollte das Urteil zunächst anfechten, weil er es für ungerechtfertigt hielt, zog dann aber seine Berufung zurück. Daraufhin gab sich der Staatsanwaltschaft mit der Bewährungsstrafe zufrieden.
Inzwischen führt Lerle, der vor zwei Jahren sieben Monate inhaftiert war, seine Proteste mit dem Fahrrad durch, das er vor Nürnberger Abtreibungskliniken parkt. Auf dem Gepäckträger hat er einen schwarzen Kindersarg mit der Aufschrift Kindermord im Klinikum Nord montiert. Neugierige bekämen wie bisher schriftliche Informationen, sagte Lerle gegenüber idea.
Mißt bayerische Justiz mit zweierlei Maß?
In einer Pressemitteilung warf er der bayerischen Justiz vor, mit zweierlei Maß zu urteilen. Während seine kindermordkritischen Flugblätter mit Gefängnis bestraft würden, könnten Kinderschänder frei herumlaufen. So habe ein Münchner Richter einem Pädophilen Haftverschonung bis zur Berufungsverhandlung gewährt, obwohl dieser in erster Instanz wegen sexuellen Mißbrauchs von mindestens sechs Buben und Mädchen zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt wurde.
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