Kardinal Pell legt Berufung ein

27. August 2019 in Weltkirche


Das Urteil wegen angeblichem Missbrauch zweier Chorknaben ist international sehr umstritten.


Sydney (kath.net) Der australische Kardinal George Pell wird nach der Entscheidung des Oberste Gerichthof in Melbourne jetzt Berufung beim Obersten Gerichtshof in Australien in Canberra einlegen. Dies berichtet die CNA. Vergangene Woche hat der Oberste Gerichtshof von Melbourne hat das Berufungsverfahren des früheren Finanzchefs abgelehnt, die Entscheidung fiel allerdings nur mit einer Mehrheit von 2:1 bei den Berufungsrichtern, die ebenfalls medial gewaltig unter Druck stehen. Laut australischen Medien wird Pell seine Anwälte diesmal nicht wechseln. Pell wurde im Dezember in 1. Instanz wegen angeblichem Missbrauch von zwei Chorknaben in der Kathedrale von Melbourne verurteilt. Anfang Juni fand das Verfahren in 2. Instanz statt. Einige Rechtsexperten, Journalisten und Politiker in Australien haben das Urteil kritisiert, das auf Basis nicht bewiesener Anschuldigungen gefällt worden war. Außerdem hat sich der Richter, dessen Einschätzung im Berufungsverfahren überstimmt wurde, als von der Unschuld Pells überzeigt gezeigt, kath.net hat berichtet.


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