Mädchen wollte in Knabenchor: Klage abgelehnt

19. August 2019 in Deutschland


Berliner Verwaltungsgericht stärkt Kunstfreiheit von Knabenchören.


Berlin (kath.net) Wegen des spezifischen Klanges eines reinen Knabenchores hat das Berliner Verwaltungsgericht die Klage der Mutter einer Neunjährigen abgelehnt. Das berichten die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ und weitere Medien. Die Mutter hatte das Mädchen im Staats- und Domchor mitsingen lassen wollen und auf Diskriminierung wegen des Geschlechts geklagt. Das Gericht entschied, dass Mädchen abgelehnt werden dürfen, wenn ihre Stimmen nicht dem geforderten Klangbild entsprechen. Das Recht auf Kunstfreiheit überwiege im vorliegenden Fall.

Wegen der grundlegenden Bedeutung des Falles verwies der Richter aber die unterlegene Seite auf ihre Berufungsmöglichkeit.

Interessierte Mädchen können mit dem Domchor kooperierende Mädchenchor der Singakademie zu Berlin mitsingen.


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