Vatikan zu Tod von Koma-Patient Lambert: Lebensschutz ist Pflicht

11. Juli 2019 in Prolife


Präsident der päpstlichen Lebensakademie beklagt "Niederlage für die Menschlichkeit"


Vatikanstadt-Paris (kath.net/KAP) Der Vatikan hat bestürzt auf den Tod des französischen Koma-Patienten Vincent Lambert reagiert. Der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, Erzbischof Vincenzo Paglia, sprach in einer Erklärung am Donnerstag von einer "Niederlage für die Menschlichkeit". Mit Blick auf Papst Franziskus' Sicht zu dem "schmerzhaften Fall" zitierte Vatikansprecher Alessandro Gisotti den Papst mit den Worten, Herr über das Leben sei alleine Gott: "Es ist daher unsere Pflicht, es immer vom Anfang bis zum natürlichen Ende zu bewahren und keiner Wegwerfkultur zu erliegen."

Im Vatikan werde für den Verstorbenen und seine Familie gebetet, sowie für alle "die sich bis zum Schluss mit Liebe und Entschiedenheit um ihn kümmerten", so Gisotti weiter. Kurienkardinal Robert Sarah schrieb auf Twitter, Lambert sei "als Märtyrer und Opfer des furchterregenden Wahnsinns der Menschen unserer Zeit" gestorben.

Der Bischof von Limoges, Pierre-Antoine Bozo, mahnte am Donnerstag Zurückhaltung und Respekt an. "Wir müssen weiterhin unser Verhältnis zu Krankheit, Tod und Menschenwürde in Frage stellen." Man solle "nicht die verschiedenen Akteure dieser langen und schmerzhaften Angelegenheit beurteilen, nur Gott ist Richter". Die Frage laute, was "ein lebenswertes Leben" sei und wie mit Betroffenen umzugehen sei.

Der 42-Jährige Lambert, der seit einem Motorradunfall 2008 in einer Art Wachkoma lag, war laut Medienberichten Donnerstagfrüh in der Universitätsklinik von Reims gestorben. Zuvor hatte es jahrelange Rechtsstreitigkeiten bis vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof darum gegeben, ob die lebenserhaltenden Maßnahmen abgebrochen werden könnten oder nicht. Während Lamberts Ehefrau Rachel als Vormund ihres Mannes die Behandlung beenden lassen wollte, legten die Eltern des des Wachkoma-Patienten dagegen zuletzt noch Beschwerde beim UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.

Ende Juni hatte Frankreichs oberstes Gericht den Weg für einen erneuten Stopp der Behandlung freigemacht. Am Dienstag voriger Woche stellte das behandelnde Ärzteteam die künstliche Ernährung des Wachkoma-Patienten ein. Zuvor waren im Mai die lebenserhaltenden Maßnahmen nach einem vorübergehenden Abbruch wieder aufgenommen worden.

10.000 Wachkoma-Patienten in Deutschland

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz verwies in einer Reaktion auf die rund 10.000 Wachkoma-Patienten in Deutschland. Diese seien "keine Sterbenden", sondern hätten Anspruch auf medizinische und pflegerische Versorgung, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der deutschen Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Der einzig sichere Weg, Einfluss auf die Behandlung zu nehmen, sei die Patientenverfügung. "Andernfalls kann es zu jahrelangen Streitigkeiten kommen, die nicht selten von Gerichten entschieden werden müssen", so Brysch. Ein automatisches Mitspracherecht von Eltern oder Ehepartnern gebe es nicht.

Noch am Mittwoch hatte der Pariser Erzbischof Michel Aupetit zum Gebet für Lambert aufgerufen. "Jetzt ist die Zeit für Erinnerung, Mitgefühl und Gebet für Vincent Lambert", twitterte Aupetit. Daher sollten in diesen Tagen Gottesdienste für den Verstorbenen gefeiert werden. Auch Papst Franziskus hatte sich am Mittwoch indirekt zu dem Fall geäußert. "Beten wir für die Kranken, die im Stich gelassen und dem Tod ausgeliefert werden. Eine Gesellschaft ist menschlich, wenn sie jedes Leben schützt, ohne bestimmen zu wollen, wer würdig ist zu leben und wer nicht", hieß es auf dem Twitteraccount des Papstes. Ärzte sollten "dem Leben dienen und es nicht nehmen."

Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


© 2019 www.kath.net