Nein zur Widerspruchslösung bei Organspende

26. Juni 2019 in Deutschland


CDL wendet sich an die Bundestagsabgeordneten - Aus der "Organspende" wird eine "Organabgabepflicht"


Berlin (kath.net/CDL) Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Dr. Karl Lauterbach, haben mit einer fraktionsübergreifenden Initiative einen Gesetzentwurf für die Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende vorgelegt. Der Deutsche Bundestag wird sich am 26.6 in erster Lesung mit diesem Entwurf befassen. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt deren Pressesprecherin, Susanne Wenzel, hierzu Stellung:

"Rechtzeitig vor der ersten Lesung des Gesetzentwurfes von Minister Spahn und anderen zur Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende hat sich die CDL in einem Brief an die Abgeordneten aller Fraktionen im Deutschen Bundestag gewandt und darum gebeten, die Widerspruchsregelung abzulehnen. Hierfür führt CDL-Bundesvorsitzende Mechthild Löhr in dem von ihr unterzeichneten Brief mehrere Gründe an:

Wird jeder Bürger automatisch zum Organspender, bedeutet dies die Aufgabe des "Freiwilligkeitsprinzips". Aus der "Organspende" wird eine "Organabgabepflicht". Dies verstößt aus Sicht der CDL nicht nur gegen das in unserem Grundgesetz verankerte Selbstbestimmungsrecht, sonder auch gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Geht es um eine derart wichtige Angelegenheit wie das eigene Sterben, den Sterbeort und auch den Sterbeprozess kann Schweigen nicht einfach als Zustimmung für Organentnahmen gewertet werden. Jede Datenweitergabe unterliegt inzwischen der expliziten und aktiven Zustimmung des Einzelnen. Ausgerechnet bei der Frage von Leben und Tod soll ohne erklärte Zustimmung des Patienten dessen Leben durch die Ärzte künstlich verlängert oder vorzeitig beendet werden können. Das ist für die CDL inakzeptabel.

Der Staat maßt sich mit der Einführung der "Organentnahme ohne Einwilligung" an, in ausreichender Zahl Organe zur Verfügung stellen zu wollen. Dabei wird den Angehörigen eines potentiellen Spenders verwehrt, sich ablehnend zur Organspende zu äußern oder nach dessen mutmaßlichen Willen zu entscheiden. Zwar will der Gesetzentwurf zur Entlastung der nächsten Angehörigen beitragen, da diesen nicht zugemutet werden solle, die Entscheidung zur Organspende zu treffen. Aber letztlich wird in einer ohnehin schon extrem schwierigen Lebenssituation, wenn die Angehörigen mit der Diagnose "Hirntod" schon in besonderer Weise belastet sind, die Möglichkeit der Entscheidung, auch zum Behandlungsabbruch, genommen. Doch auch die menschliche Zuwendung, die sich in der Begleitung des Sterbenden am Krankenbett bis in die Todesstunde hinein ausdrückt, wird der Familie des Spenders verwehrt. Persönliche, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, die gegen eine Organentnahme sprechen, werden durch die "Widerspruchslösung" im Vorhinein ausgehebelt.

Die CDL verwahrt sich ferner gegen die manipulative Behauptung, dass Menschen auf der Warteliste für die Organspende sterben, "weil für sie kein Spenderorgan zur Verfügung steht", wie der Gesetzentwurf formuliert. Hier wird als Ursache die fehlende Spende insinuiert, was den Druck zu einer "moralischen Verpflichtung" zur Spende erhöhen soll. Tatsächlich aber sterben diese Menschen, weil sie krank sind und die richtige Therapie für sie bisher nicht zur Verfügung steht.

Derzeit besitzen 36 Prozent aller Bundesbürger über 16 Jahren einen Organspendeausweis, also mehr als 20 Millionen Menschen. Es wird aber stets ins Feld geführt, dass nur rund 1.000 Spendern pro Jahr Organe entnommen werden können. Dies zeigt aus Sicht der CDL, dass die Organisation der Organspende noch erhebliche Mängel aufweist. Dem wollte der Bundestag mit dem erst im März diesen Jahres verabschiedeten "Gesetz für die bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende" entgegenwirken. Die CDL fordert hier, die vorgesehenen Strukturmaßnahmen erst einmal umzusetzen und deren - mit Sicherheit nicht unerhebliche Folgen - zu evaluieren.

In Deutschland gibt es laut Angaben der Stiftung Lesen derzeit mindestens 6,2 Millionen Analphabeten und ca. 10,6 Millionen Menschen, die zwar zusammenhängende Texte verstehen, aber dennoch nicht gut lesen und schreiben können. In der Regel wird dies nicht dokumentiert oder sonstwie behördlich erfasst. Dem will der Gesetzentwurf von Spahn, Lauterbach und anderen Rechnung tragen, indem "bei Personen, die nicht in der Lage sind, Wesen, Bedeutung und Tragweite einer Organ- oder Gewebespende zu erkennen und ihren Willen danach auszurichten" die Organ- oder Gewebespende für unzulässig erklärt wird. Für die CDL stellt sich hier die Frage, wie die Klinik im Entscheidungsfall und unter Zeitdruck zuverlässig diese Einschränkungen bei einem Menschen erkennen will und wie transparent bei einer bereits erfolgten Hirntod-Diagnose geprüft wird, ob der betroffenen Person die Rechtslage bewusst war und sie diese auch verstanden hat.

Letztlich plädiert die CDL für die Ablehnung der Widerspruchsregelung. Denn in einer offenen und freiheitlich-demokratischen Gesellschaft sollte gerade der Sterbeprozess dem aktiven Handeln des Staates entzogen bleiben.


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