Kirchliches Institut warnt vor Schnellschuss bei Konversionstherapie

26. Juni 2019 in Aktuelles


IEF sieht in SPÖ-Fristsetzungsantrag sachliche Mängel und fordert klare Grenzziehung - Pauschal-Verbot gefährdet individuelle Autonomie, Therapie- und Religionsfreiheit sowie sexuelle Selbstbestimmung


Wien (kath.net/KAP) Das Institut für Ehe und Familie (IEF) warnt eindringlich vor einem zu weit gefassten Verbot von sogenannten "Konversionstherapien". Ein nicht ausreichend abgegrenztes Verbot zu Recht verpönter Maßnahmen könnte gleichzeitig die Therapiefreiheit, die sexuelle Selbstbestimmung der Menschen wie auch das Recht auf freie Religionsausübung in schwerem Maße gefährden. Diese Abgrenzung lässt der derzeit im Parlament diskutierte Entschließungsantrag jedoch vermissen, erklärte das Fachinstitut der katholischen Bischofskonferenz am Dienstag in einer Stellungnahme.

Der Nationalrat stimmt am 2. Juli darüber ab, ob in Österreich künftig alle durch Therapeuten, Helfer oder Laien durchgeführten Versuche der Veränderung homosexueller Orientierung von Minderjährigen in asexuelles oder heterosexuelles Verhalten verboten werden sollen. Einen entsprechenden Fristsetzungsantrag hatte am 13. Juni SPÖ-Gleichbehandlungssprecher Mario Lindner eingebracht, unter Zustimmung u.a. auch der ÖVP.

Von Seiten des IEF hieß es, der im Antrag verwendete Sammelbegriff "Konversionstherapie" sei irreführend und undifferenziert. Ob therapeutische Angebote einer gezielten "Umpolung" in Österreich überhaupt existierten, sei fraglich; falls dem so sei, würden diesem durch das bestehende Psychotherapeutengesetz, das von Forschungs- und Therapiefreiheit wie auch das Recht auf Selbstbestimmung ausgeht, ohnehin Einhalt geboten. Zu unterscheiden von solchen unseriösen Angeboten seien jedoch "professionelle Beratungs- und Therapieangebote, die Menschen die Möglichkeit geben, ihre subjektiv konflikthaft erlebte (auch homosexuelle) Sexualität zu bearbeiten".

Weitreichende Folgen hat laut IEF auch die Formulierung, das Verbot sollte auch für "weitere Helfer" gelten: Dies würde auch Beichtpriester, Seelsorger oder Laien miteinschließen, womit Begleitung, Beratung und Verkündigung im Sinne der katholischen Lehre bzw. des christlichen Menschenbildes "jenseits der Legalität" und wegen Sanktionen wie Bußgeldern kaum mehr möglich wäre. In Deutschland seien christliche Organisationen bereits gezielt Opfer von Rufschädigung, medialen Verleumdungen, gerichtlichen Verfügungen oder Einsatz versteckter Kameras in Gesprächen geworden, womit man ihre Arbeit unterbinden wollte.

Pauschal-Verbot gefährdet individuelle Autonomie

Lindners Antrag gehe weiters sehr undifferenziert davon aus, dass sexuelle Orientierung ein stabiles Persönlichkeitsmerkmal sei und jegliche Bemühung um Veränderung, welche Homosexualität nicht bestärkt, der Person schade. "Keine von beiden deckt sich mit dem Stand der Sexualforschung", betonte das kirchliche Fachinstitut mit Verweis auf entsprechende aktuelle Studien. Vielmehr sei das im Verbotsantrag enthaltene Konzept von Sexualität von "politisch-ideologischem Interesse" geleitet.

Stark kritisiert wird in der IEF-Stellungnahme auch, dass das angestrebte Verbot nicht zwischen selbstbestimmt gewählten Angeboten und aufgezwungenen Maßnahmen unterscheide. Die Folge: "Die Motive Ratsuchender werden abgewertet, reduziert und ignoriert und die Vielschichtigkeit ihrer Lebenssituation ausgeblendet." Ein Pauschal-Verbot gefährde somit die individuelle Autonomie.

"Auch aus strategischen Gründen" rief das IEF zum Entgegenwirken einer Einführung eines Konversionstherapie-Verbotes auf: International sei zu beobachten, dass die LGBTI-Interessensverbünde in einer "Salami-Taktik" nach einem zunächst nur auf Minderjährige bezogenen Verbot später ein generelles Verbot sowie weitere empfindliche Einschränkungen erwirken wollten. Nicht nur der Therapiebereich inklusive Forschung, Aus- und Fortbildung wären dann betroffen, sondern zunehmend auch andere Bereiche. Als Beispiele genannt wurden dabei die Skandalisierung von Verkündigung, Seminaren und Publikationen zu den Themenkomplexen Identität als Mann oder Frau, Sexualität und Sexualpädagogik, oder auch die Eheberatung bei einem auch homosexuell empfindenden Partner.

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