Vatikan weist Verdacht gegen Präsident der Finanzaufsicht zurück

31. Mai 2019 in Weltkirche


Vatikan dementiert Gerüchte um AIF-Präsident - Schweizer Brülhart laut Vatikan nicht in illegale oder unlautere Finanzgeschäfte verwickelt


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Der Vatikan hat Mutmaßungen zurückgewiesen, nach denen der Präsident der vatikanischen Finanzaufsicht, der Schweizer Rene Brülhart, in illegale oder unlautere Finanzgeschäfte verwickelt sei. Dieser sei "weder direkt noch indirekt beschuldigt noch Ziel eines strafrechtlichen Verfahrens in der Schweiz oder irgendeinem anderen Land", heißt es in einer Erklärung, die Vatikansprecher Alessandro Gisotti am Donnerstagabend verbreitete.

Zwei Schweizer Zeitungen hatten in den vergangenen Wochen über Untersuchungen zu einem Milliardenbetrug beim malaysischen Staatsfonds "1MDB" berichtet. In dem Zusammenhang habe die Bundesanwaltschaft Bern unter anderem Zahlungen an eine Firma blockiert, an der Brülhart beteiligt ist. Zudem berichtete der "Tagesanzeiger" über andere Verfahren, in denen Brülharts Name ebenfalls auftauche. Dabei gehe es um private Nachrichtenbeschaffungen auf mutmaßlich illegalen Wegen. Mehrfach schreibt jedoch die Zeitung selbst, dass Brülhart weder beschuldigt werde noch dass sein Name irgendwo als Verdächtiger geführt werde.

Anlass für die Erklärung des Vatikan waren nach eigener Aussage Journalistenanfragen zu Medienberichten. Weiter schrieb Sprecher Gisottti, als Präsident der Finanzaufsichtsbehörde des Heiligen Stuhls "Autorità di Informazione Finanziaria" (AIF) sei Brülhart "in seiner nicht geschäftsführenden Funktion in keine operativen Geschäfte der Aufsicht oder Finanzüberwachung involviert".

Die von Benedikt XVI. gegründete AIF ist auch für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zuständig. Präsident ist Brülhart, Direktor der Italiener Tommaso Di Ruzza. Wie die "Financial Intelligence Units" anderer Staaten auch untersucht die AIF Finanztransaktionen, die ihr als verdächtig gemeldet werden, und leitet sie gegebenenfalls an die Strafverfolgungsbehörden weiter.

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