"Die Erleichterung ist groß"

21. Mai 2019 in Interview


kath.net-Exklusiv-Interview mit Pater Hermann Geißler über den Freispruch vom Vorwurf des strafbaren sexuellen Übergriffs im Beichtstuhl - Von Roland Noé


Rom (kath.net/rn)
kath.net: Das Obsterste Gericht der Apostolischen Signatur hat Sie vom Vorwurf, dass Sie angeblich eine Frau in der Beichte sexuell bedrängt haben sollen, freigesprochen. Wie erleichtert sind Sie jetzt?

P. Hermann: Die Erleichterung ist groß. Es ging ja nicht um irgendeine Voruntersuchung, sondern um einen Prozess auf höchstkirchlicher Ebene. Der Vorwurf betraf ein delikates Thema: die Beichte. Sie ist das Sakrament, in dem gläubige Menschen ihr Innerstes vor dem barmherzigen Heiland auftun, dem Priester ihre Sünden bekennen und das österliche Geschenk der Vergebung empfangen. Weil es sich dabei um ein zutiefst persönliches und heiliges Geschehen handelt, fordert die Kirche, dass die Beichtväter große Ehrfurcht vor den Pönitenten haben. Deshalb zählt das Kirchenrecht die Verführung zu einer Sünde gegen das sechste Gebot im Rahmen der Beichte zu den schlimmsten Verbrechen, die ein Priester begehen kann. Solche Verbrechen werden mit schweren Strafen geahndet, in gravierenden Fällen sogar mit der Entlassung aus dem Klerikerstand (vgl. Codex des kanonischen Rechtes, Kanon 1387). Dass dieses Damoklesschwert nun nicht mehr über meinem Kopf schwebt, ist eine große Entlastung.

kath.net: Könnten Sie uns noch einmal kurz schildern, wie die Ereignisse aus Ihrer Sicht nach der fraglichen Beichte im November 2009 wirklich waren?

P. Hermann: Nach einer Beichte kam es zu einem vertraulichen Gespräch mit Frau Wagner, bei dem ich in emphatischer und mitfühlender Weise, jedoch immer in der Sie-Form meine Wertschätzung für sie zum Ausdruck brachte. Gleichzeitig betonte ich, dass die gegenseitige Verbundenheit übernatürlich und gottgeweiht sein muss. Beim Hinausgehen gab ich ihr – nicht mehr im Beichtzimmer, sondern im Vorzimmer – die Hand und berührte ihre rechte Wange als Geste der Zuneigung und der brüderlichen Verbundenheit. Weil ich Sorge hatte, sie könnte mein Verhalten missverstanden haben, schrieb ich ihr eine Woche später einen Brief, in dem ich bekräftigte, dass es meine Absicht gewesen sei, sie zu stärken und zu ermutigen. Ich gab zu, dass mein Verhalten unklug war, und bat sie um Entschuldigung, falls ich sie dadurch verletzt habe.

kath.net: Wie geht es jetzt weiter? Werden Sie - wie angekündigt - auch noch rechtliche Schritte wegen Verleumdung erwägen?

P. Hermann: Ob ich weitere rechtliche Schritte in die Wege leite, ist noch offen. Wie aber bekannt ist, hat das Landgericht Hamburg bereits mehrere Einstweilige Verfügungen wegen vorverurteilender Berichterstattung erlassen.

kath.net: Weshalb wurde der Vorwurf gegen Sie nicht von der Glaubenskongregation, sondern von der Apostolischen Signatur bearbeitet und entschieden?

P. Hermann: Nach den geltenden Normen ist die Glaubenskongregation für solche Fälle zuständig. In meinem Fall wurde öffentlich behauptet, die Glaubenskongregation habe vertuscht: Die Untersuchung im Jahr 2014 sei nicht seriös gewesen; man habe ein schweres Vergehen als bloße Unklugheit abgetan. Als deshalb die Vorwürfe im Herbst 2018 erneut in der Öffentlichkeit aufkamen, entschied sich der Heilige Stuhl – mit einem Mandat des Heiligen Vaters –, ein unabhängiges kirchliches Gericht mit der Angelegenheit zu befassen. Dafür war und bin ich Papst Franziskus dankbar, weil nur so der Vorwurf der Vertuschung entkräftet werden konnte.

kath.net: Was sagen Sie zur Behauptung, dass der Prozess nicht seriös und der Sekretär der Signatur, der die Mitteilung der Entscheidung zusammen mit dem Präfekten unterzeichnet hat, als mit dem „Werk“ befreundeter Bischof befangen gewesen sei?

P. Hermann: In der Angelegenheit wurden sehr gründliche Ermittlungen angestellt, bei denen beide Seiten Stellung beziehen konnten. Die Entscheidung wurde von fünf unabhängigen Richtern, die alle Mitglieder der Signatur und deshalb ausgewiesene Fachleute des Kirchenrechts sind, getroffen. Der Sekretär der Signatur, der die Mitteilung der Entscheidung mitunterzeichnet hat, gehörte nicht diesem Richterkollegium an.

kath.net: Werden Sie Ihre Arbeit in der Glaubenskongregation wieder aufnehmen oder wie geht es hier beruflich weiter?

P. Hermann: Da gibt es noch offene Fragen. In der geistlichen Familie „Das Werk“, der ich angehöre, wird im Herbst ein Generalkapitel stattfinden, bei dem ich teilnehmen werde. Wir werden sehen, welche Weichen in diesem wichtigen gemeinschaftlichen Ereignis gestellt werden. Nebenbei leite ich nach wie vor, zusammen mit Sr. Birgit Dechant FSO, das römische Newman-Zentrum. Bekanntlich steht Newmans Heiligsprechung vor der Tür. Das ist ein weltkirchliches Ereignis, das uns beschäftigen wird. Aber unabhängig von den konkreten Aufgaben, die ich erhalten werde, bin ich mit Freude und Dankbarkeit Priester meiner Gemeinschaft. Ich kann mir nichts Schöneres und Erfüllenderes hier auf Erden vorstellen.

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Foto: (c) Gemeinschaft Das WERK


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