Prag: Kirchenprotest gegen Restitutionsbesteuerungs-Beschluss

25. April 2019 in Weltkirche


Weg zum Verfassungsgericht angekündigt - Gesetz wurde von ANO, Sozialisten und Kommunisten gemeinsam beschlossen


Prag (kath.net/KAP) Die Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Tschechischen Republik haben am Mittwoch scharfe Kritik am Beschluss des Prager Abgeordnetenhauses zur Besteuerung der staatlichen Ersatzzahlungen für Enteignungen durch die Kommunisten geübt. Das Abgeordnetenhaus hatte am Dienstag das Veto des Senats zur umstrittenen Besteuerung der Kirchenrestitution überstimmt. Die Vorsitzenden der katholischen Bischofskonferenz, des Ökumenischen Rates der Kirchen sowie der Föderation der jüdischen Kultusgemeinden Tschechiens nahmen dazu in einer gemeinsamen Erklärung Stellung.

Wörtlich heißt es: "Die Novellierung des Gesetzes verursacht den Kirchen nicht nur ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten, sondern kann für einige kleinere Kirchen existenzbedrohend sein. Diese Novelle erscheint uns als unmoralisch, und sie ist im Grunde verfassungswidrig. Einige Gruppen von Abgeordneten und Senatoren sind bereits darauf vorbereitet, sich jetzt an das Verfassungsgericht zu wenden, weil sie eine solche Besteuerung von Restitutionszahlungen als verfassungswidrig erachten. Denn es geht hier um den Vertrag, den der Staat mit den Kirchen im Zusammenhang mit der Regelung der Eigentumsfrage geschlossen hat. Mit dem jetzt erfolgten Schritt werden die Sicherheiten des Rechtsstaates relativiert."

"Leider Gottes" handle es sich um einen "Sieg des Populismus über den gesunden Menschenverstand und die Prinzipien des Rechtsstaats", so die Unterzeichner. In diesem Kontext von einer "Forderung, die die Gesellschaft erhoben hat", zu sprechen sei "zynisch". "Doch auch dieser Schritt der Volksvertretung kann die Bereitschaft der Kirchen und Religionsgemeinschaften nicht an ihrer Bereitschaft hindern, ihre Sendung zu Gunsten des Menschen und der Gesellschaft sowie in Gottesfurcht zu erfüllen", heißt es abschließend.

Für die Gesetzesvorlage hatten am Dienstag 114 von 181 anwesenden Abgeordneten gestimmt. Die Voten kamen aus der Protestbewegung ANO von Premier Andrej Babis, den mitregierenden Sozialdemokraten (CSSD), den Kommunisten und aus der rechtspopulistischen Partei "Freiheit und Direkte Demokratie" (SPD). 57 Abgeordnete der liberal-konservativen Opposition waren dagegen. Bei der Abstimmung im Senat Ende Februar hatten auch mehrere Sozialdemokraten gegen die Besteuerung gestimmt.

Im Jänner hatte das Abgeordnetenhaus bereits die Besteuerung der Kompensationen beschlossen. Im Februar lehnte die zweite Parlamentskammer, der Senat, die Vorlage jedoch ab. Die Neuregelung wandert nun noch zu Staatspräsident Milos Zeman. Die Besteuerung der Kirchenentschädigungen zählt zu den Bedingungen der Kommunisten zur Duldung der Minderheitsregierung von ANO und CSSD.

Das Kirchenentschädigungsgesetz war 2013 mit den Stimmen der damaligen liberal-konservativen Koalition verabschiedet worden. Es sieht die Rückgabe von rund 56 Prozent des einstigen, von den Kommunisten beschlagnahmten Kirchenbesitzes im Wert von 75 Mrd. Kronen (2,92 Mrd. Euro) vor. Parallel dazu sollen im Laufe von 30 Jahren finanzielle Entschädigungen in Höhe von 59 Milliarden Kronen plus Zinsen ausgezahlt werden.

Die bisher steuerfreien Zahlungen sollen laut der umstrittenen Vorlage ab 2020 besteuert werden. Der jetzige Beschluss bedeutet eine Kürzung der jährlichen Zuwendungen um knapp 15 Millionen Euro.

Die Kommunisten hatten die Glaubensgemeinschaften in der damaligen Tschechoslowakei nach ihrer Machtübernahme im Februar 1948 nach und nach enteignet. Rund 80 Prozent der Entschädigungszahlungen entfallen auf die katholische Kirche. Tschechien ist heute stark atheistisch geprägt. Bei der vergangenen Volkszählung im Jahr 2011 bekannten sich nur 20,8 Prozent der Befragten zu einer Glaubensgemeinschaft.

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