Neuer Anwalt für Kardinal Pell

5. März 2019 in Weltkirche


Pell bleibt bis zur Strafmaßverkündung am 13. März in einem Gefängnis in Melbourne in einer 23-stündigen Isolationshaft. Pell darf dort vermutlich nicht einmal die tägliche Heilige Messe feiern


Sydney (kath.net)
Der australische Kardinal George Pell wird in der Berufungsinstanz von einem neuen Rechtsanwalt vertreten werden. Robert Richter, der Anwalt der 1. Instanz, teilte gegenüber den australischen Zeitungen "The Age" und "The Sydney Morning Herald" mit, dass er nicht mehr "genügend Objektivität" bei diesem Fall einbringen könne. Es sei auch normal, dass in einer anderen Instanz ein anderer Rechtsanwalt den Fall übernehme. "Es ist falsch zu sagen, dass ich das juristische Team von Pell verlasse, ich verlasse dies nicht", betonte Richter außerdem. Er werde weiterhin als Berater in dem Fall zur Verfügung stehen. "Ich bin sehr zornig über dieses Urteil, weil es pervers ist", so Richter und betonte nochmals, dass Pell in seinen Augen unschuldig sei. Der neue Anwalt von Pell ist im Berufungsverfahren Bret Walker, der von australischen Zeitungen als sehr versiert eingestuft wird.

Pell bleibt bis zur Strafmaßverkündung am 13. März in einem Gefängnis in Melbourne. Dort befindet er sich in 23-stündiger Isolationshaft. Vermutlich kann er dort nicht einmal privat die tägliche Heilige Messe feiern, weil die Gefängnisanstalt es nicht erlaubt, dass Wein in die Zellen gebracht wird.


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