Schweiz: Kirche verschärft Anzeigepflicht bei Missbrauch

1. März 2019 in Schweiz


Anzeigepflicht bei sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld gilt ab März auch für Fälle mit erwachsenen Opfern - Bisher konnten diese von sich aus Einspruch gegen Erstattung einer Strafanzeige durch kirchliche Amtsträger erheben


Fribourg (kath.net/KAP) Die katholische Kirche in der Schweiz verschärft die bestehende Anzeigepflicht bei Missbrauchsverdachtsfällen. Kirchliche Amtsträger sind ab 1. März 2019 nun auch bei erwachsenen Opfern jedenfalls verpflichtet, bei Verdacht auf ein Offizialdelikt den Fall der staatlichen Justiz zu melden, bestätigte die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) am Donnerstag in einer Erklärung zum Abschluss ihrer dieswöchigen Vollversammlung. In Fällen mit minderjährigen Opfern gab es schon bisher eine solche Meldepflicht. Erwachsene Opfer hingegen mussten bisher zwar auf die Möglichkeit einer Strafanzeige nach staatlichem Recht hingewiesen werden, konnten aber Einspruch gegen die Erstattung einer Anzeige durch kirchliche Amtsträger erheben.

Die bisherige Regelung war aufgrund von Empfehlungen von Opfertherapeuten entstanden, welche ein "Vetorecht" für die Opfer gefordert hatten, so die Schweizer Bischofskonferenz. Die Praxis habe jedoch gezeigt, "dass wenn keine Anzeigepflicht existiert, die Vertuschungsgefahr bestehen bleibt sowie die Gefährdung von potenziellen künftigen Opfern", heißt es in der SBK-Erklärung.

Die bevorstehende Verschärfung der Anzeigepflicht hatten die Schweizer Bischöfe bereits im vergangenen Herbst angekündigt. Mittlerweile habe auch die zweite Trägerin der kirchlichen Antimissbrauchs-Vorgaben, die für Ordensgemeinschaften zuständige Vereinigung der Höhern Ordensobern, die Aktualisierung der nun in vierter Auflage vorliegenden "Richtlinien zu sexuellen Übergriffen im kirchlichen Umfeld", genehmigt.

Auch Präventionsmaßnahmen angepasst

Die Anpassungen betreffen laut Bischofskonferenz auch mehrere Ergänzungen in den für den kirchlichen Bereich vorgeschriebenen Präventionsmaßnahmen. Künftig müssen Angestellte, die für die katholischen Kirche in der Schweiz arbeiten möchten, einen Privatauszug aus dem Schweizer Strafregister vorlegen. Auch muss jede Diözese und jede Ordens- und andere kirchliche Gemeinschaft über einen Präventionsbeauftragten und ein eigenes Präventionskonzept verfügen. Einzelne Diözesen und Ordensgemeinschaften haben dies bereits umgesetzt, mit der Neuauflage der Richtlinien wird dies generell verbindlich.

Die Schweizer Bischöfe kündigten an, dass sie ihre bisherige Tätigkeit gegen sexuelle Übergriffe im kirchlichen Bereich "konsequent weiterführen" werden. Weitere mögliche Handlungsfelder sehen sie beim Beschleunigen kirchenrechtlicher Prozessen, der Information von Opfern oder bei der Standardisierung der Prävention.

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