„Nein! Nein!“ – Ein ökumenischer Zwischenruf

22. Februar 2019 in Deutschland


„Unser Staat nimmt den wiederverheirateten Chefarzt in Schutz. Warum eigentlich? Der Arzt ist auf diesen Arbeitgeber doch nicht angewiesen.“ Gastkommentar von Oberkirchenrat i.R. Klaus Baschang


Karlsruhe (kath.net) Ich bin evangelisch. Der Respekt vor meinen katholischen Freunden gebietet mir, nicht in innerkatholische Vorgänge hinein zu reden. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts gegen einen katholischen Krankenhausträger ist aber keine innerkatholische Angelegenheit. Hier geht es um die Freiheit der Religionsausübung in unserem Staat.

In meiner evangelischen Kirche hat die Eheschließung keinen sakramentalen Charakter. Darum wird auch eine Widerverheiratung nach einer Scheidung nicht kirchenrechtlich geahndet. Anders ist es in der katholischen Kirche. Insofern war die Kündigung eines Chefarztes nach der Wiederverheiratung konsequent. Er hat gegen ein wichtiges Ordnungselement seines Arbeitsgebers verstoßen, ein Ordnungselement, das das religiöse Selbstverständnis des Arbeitsgebers zutiefst berührt.

Unser Staat nimmt ihn in Schutz. Warum eigentlich? Der Arzt ist auf diesen Arbeitgeber doch nicht angewiesen. Es gibt in Deutschland genügend Kliniken, in denen er eine neue Anstellung finden kann. Es gibt aber nur die eine römisch-katholische Kirche, um deren innere Ordnung es geht. Wer verletzt denn jetzt die Freiheit der Religionsausübung nach Artikel 4 des Grundgesetzes? Der Staat selbst, gegenüber der Klinik, der er diese Freiheit zu gewährleisten hätte.

Die EU bastelt an einem neuen Moralkodex zum Schutz der Menschenwürde. Der Umgang mit dem Islam steht zur Diskussion. Er darf nach bisherigen Plänen nicht so geführt werden, dass der Islam dabei beleidigt und die Menschenwürde seiner Anhänger verletzt wird. Dürfen wir künftig islamische Christenverfolgung noch öffentlich kritisieren? Verletzen wir die Menschenwürde, wenn wir für die Bekehrung von Muslimen beten?

Klaus Baschang wurde 1976 zum Oberkirchenrat der Evangelischen Landeskirche in Baden berufen, von 1991 bis 1998 war Baschang zudem ständiger Stellvertreter des Landesbischofs.


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