Asia Bibi offensichtlich weiterhin in Pakistan!

13. Februar 2019 in Aktuelles


Asia Bibi und ihr Ehemann laut Angaben ihrer Vertrauten weiterhin in Pakistan, Bemühungen um eine Ausreise nach Kanada laufen weiter


London (kath.net/KAP) Asia Bibi, die 2010 wegen Blasphemie zu Tode verurteilte und 2018 freigesprochene pakistanische Christin, dürfte sich entgegen anderslautender Medienberichte weiterhin in Pakistan befinden. Es gebe zahlreiche Gerüchte hinsichtlich ihres Aufenthaltsortes, darunter ein geheim gehaltener Ort in der Küstenstadt Karachi, berichtete das US-Portal "Faithwire" zu Wochenbeginn. In Kanada sei die fünffache Mutter jedenfalls bisher noch nicht, eine baldige Ausreise aus Pakistan jedoch wahrscheinlich, berief sich das Portal auf Angaben eines Vertrauten Bibis, Wilson Chrowdhry von der Vereinigung pakistanischer Christen in Großbritannien, der demnach in ihre Rechtsvertretung involviert war.

Anfang Februar hatten Medien unter Verweis auf Angaben von Bibis ehemaligem Rechtsanwalt Saif ul-Malook berichtet, die Frau sei schon in Kanada in Sicherheit, was sich dann aber nicht bestätigte. Zuletzt gab es in der vergangenen Woche weitere Meldungen, wonach Bibi weiterhin und gegen ihren Willen in Pakistan festgehalten werde. Chrowdhry verneinte dies gegenüber "Faithwire": Die Behörden des Landes wie auch kanadische Beamte sorgten derzeit für die Sicherheit von Asia Bibi und ihres Ehemannes Ashiq Masih. Das verfolgte Ehepaar habe in dem nordamerikanischen Land, einen Asylantrag gestellt, der positiv beantwortet worden sei. Die Töchter befänden sich bereits dort, eine Vereinigung der Familie sei in einigen Tagen - zu einem erneut geheimen Zeitpunkt - zu erwarten.

Die Landarbeiterin aus der Region Punjab war im Jahr 2009 festgenommen worden, nachdem sie von muslimischen Kolleginnen beschuldigt wurde, das Ansehen des Propheten Mohammed beleidigt zu haben durch das Trinken aus demselben Wasserbehälter. Sie wurde zum Tode verurteilt und wartete jahrelang auf die Vollstreckung des Urteils in einer Todeszelle. Am 31. Oktober 2018 hatte das pakistanische Höchstgericht das Todesurteil aufgehoben. Eine Revision dieser Entscheidung, welche Islamisten beantragt hatten, wiesen die Richter am 29. Jänner zurück und erteilte die Anordnung einer sofortigen Freilassung. Die lange Verzögerung der Ausreise aus dem Land sei laut Chrowdhry bedingt durch die pakistanische Bürokratie wie auch durch die Sorge um den Gesundheitszustand des Paares.
Ein weiterer Vertrauter Bibis, Aman Ullah, der infolge von Bedrohungen durch Islamisten das Land verlassen hatte und sich in England aufhält, gab gegenüber der Nachrichtenagentur Associated Press am vergangenen Samstag an, er habe mit Bibi zuletzt am Freitag telefonisch Kontakt gehabt. Die Christin habe selbst noch keine Informationen über ihre Ausreise. Sie befinde sich an einem sicheren Ort, dessen Türe nur zu den Essenszeiten geöffnet werde. Seinen Verhandlungen mit den Diplomaten zufolge könnte Bibi "Mitte des Monats" das Land verlassen.
Menschenrechtler befürchten Verschleppung

Derweil steigt der internationale Druck auf Pakistan, Asia Bibi die ehestbaldige Ausreise zu ermöglichen. Nach Äußerungen von Amnesty International erklärte auch die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) im deutschen Göttingen, es sei "absurd und zynisch", Bibi nun als freie Person an der Ausreise zu hindern. Auch ein Schutzgewahrsam müsse begründet und mit der betroffenen Person abgeklärt werden sowie auf einer Rechtsgrundlage beruhen, forderte GfbV-Direktor Ulrich Delius. Nachdem Extremisten im Herbst als Protest gegen Bibis Freispruch tagelang das öffentliche Leben in Pakistan blockiert hatten, sei nun zu befürchten, dass Pakistans Regierung aus Angst vor erneuten Protesten die Ausreise noch weiter monatelang verschleppe.


Mehr als 200 Christen in Pakistan drohe wegen Blasphemievorwürfen ein Schicksal wie jenes von Asia Bibi vor ihrem Freispruch, berichtete die italienische Nachrichtenagentur ANSA am Mittwoch unter Berufung auf die Kommission "Iustitia et Pax" der pakistanischen Bischofskonferenz. Der Fall der Christin könne für diese Gefangenen durchaus einen "Wendepunkt" darstellen, wobei rechtliche Unterstützung der Betroffenen aber Gebot der Stunde sei: Die Richter in Pakistan arbeiteten "langsam", aus Angst vor Fehlern und vor Angriffen durch islamistische Fundamentalisten. Besonders pikant sei, dass die Blasphemiegesetze meist nur als Vorwand verwendet würden. Die Anschuldigungen - immer gehe es um eine Straftat gegen die islamische Religion - seien fast immer grundlos, so die kirchliche Kommission.

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