90 Jahre Lateranverträge: Vatikantagung zur Konkordatspolitik

9. Februar 2019 in Chronik


Abschluss der Lateranverträge am 11. Februar 1929 gehört zu den bleibenden Verdiensten des Pontifikats von Pius XI.


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Aus Anlass des 90. Jahrestags des Abschlusses der Lateranverträge hält das Päpstliche Komitee für die Geschichtswissenschaft am Dienstag, 12. Februar, eine Tagung zur päpstlichen Konkordats- und Italienpolitik. Referenten sind u.a. der Präsident des Geschichtswissenschafts-Komitees, P. Bernard Ardura, und der Rektor der Lateran-Universität, Roberto Regoli.

Der Abschluss der Lateranverträge am 11. Februar 1929 gehört zu den bleibenden Verdiensten des Pontifikats von Pius XI. Durch sie wurde dem Papst seitens des Königreiches Italien - vertreten durch den faschistischen Ministerpräsidenten Benito Mussolini - die weltliche Souveränität über den Vatikan zuerkannt, zudem wurden eine Anzahl von Palästen und Basiliken in Rom sowie die päpstliche Villa in Castel Gandolfo für exterritorial erklärt. Der Papst erkannte das Königreich Italien einschließlich der Hauptstadt Rom an.

Ende der "Eiszeit" Vatikan-Italien

Zuvor hatte fast 60 Jahren eine eisige Atmosphäre zwischen dem Königreich und dem Kirchenoberhaupt geherrscht. Italienische Truppen begannen Ende August 1870, den Kirchenstaat zu erobern, ohne auf nennenswerten Widerstand zu stoßen. Am 20. September 1870 wurde Rom eingenommen.

Eine Volksabstimmung - die vorerst letzte von insgesamt zehn entsprechenden Plebisziten in den einzelnen Regionen Italiens im Verlauf von zehn Jahren - ergab eine breite Zustimmung für die Vereinigung des Kirchenstaats mit Italien. Die Vereinigung wurde am 6. Oktober 1870 durch königliches Dekret proklamiert. Damit war die Einigung Italiens und mit ihr das Ziel des "Risorgimento" vollendet. 1871 wurde die italienische Hauptstadt von Florenz nach Rom verlegt.

Der Papst hatte seinen Sitz weiterhin im Vatikan. In den sogenannten Garantiegesetzen vom Mai 1871 wurde seine Stellung in der italienischen Hauptstadt geregelt, wenn auch zunächst nur einseitig von der italienischen Regierung ausgehend. Pius IX. (Papst von 1846 bis 1878) und seine unmittelbaren Nachfolger Leo XIII. und Pius X. erkannten jedoch weder die gesetzlichen Regelungen für den Vatikan noch das neue Italien an und lehnten jede offizielle diplomatische Zusammenarbeit mit den neuen Machthabern ab.

Der Streit um den Status der katholischen Kirche und die zunächst nicht formell geregelte eigenstaatliche Unabhängigkeit des Vatikans blieb ein lange schwelender Konflikt. Pius IX. betrachtete sich selbst als "Gefangener im Vatikan". Die Urheber und Teilnehmer an der Einnahme des Kirchenstaates belegte er mit dem Kirchenbann.

Erst mit den Lateranverträgen zwischen Papst Pius XI. und der ab Oktober 1922 faschistischen italienischen Regierung - wobei formell weiter der König an der Spitze stand -, in denen der Heilige Stuhl Rom als Hauptstadt Italiens und Sitz der italienischen Regierung anerkannte, wurde die politische und staatliche Souveränität des Vatikans durch Italien garantiert.

1984 wurde dann eine Modernisierung des Konkordats vorgenommen, der "Accordo di Villa Madama". Mit ihm wurde auch ein europaweit gelobtes Kirchenfinanzierungssystem eingeführt, das "Otto per mille". Es ermöglicht Lohnsteuerpflichtigen, 0,8 Prozent der Steuervorschreibung wahlweise der Kirche oder einzelnen Sozial-, Entwicklungs- und Denkmalschutz-Vorhaben zu widmen.

Copyright 2019 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


© 2019 www.kath.net