R. I. P. Robert Spaemann

11. Dezember 2018 in Aktuelles


Der bekannte katholische Philosoph Robert Spaemann ist am Montag im Alter von 91 Jahren verstorben.


Stuttgart (kath.net/kathpedia.com)
Der bekannte katholische Philosoph Robert Spaemann ist am Montag im Alter von 91 Jahren verstorben. Dies hat kath.net von seiner Familie erfahren.

Robert Spaemann wurde am 5. Mai 1927 in Berlin als Sohn des später zum Priester geweihten Heinrich Spaemann und seiner Frau Ruth Krämer geboren. Er studierte Philosophie, Geschichte, Theologie und Romanistik an den Universitäten Münster, München, Fribourg und Paris. Er promovierte 1952 in Münster, war vier Jahre Lektor im Kohlhammer Verlag, danach Assistent bei Joachim Ritter in Münster. Er habilitierte sich 1962 dort in Philosophie und Pädagogik mit einer Arbeit über François Fénelon. Spaemann war bis 1968 ordentlicher Professor für Philosophie an den Universitäten Stuttgart, bis 1972 in Heidelberg und München, wo er 1992 emeritiert wurde. Spaemann war verwitwet und Vater zweier Kinder.


Für Spaemann bildet die Vernünftigkeit des Glaubens an Gott den Mittelpunkt seiner Philosophie. Er erläutert die traditionellen philosophischen Gottesbeweise und weist darauf hin, dass diese Gottesbeweise auch im 20. Jahrhundert noch philosophische Bewunderer gefunden haben.

Der Gottesglaube hat für Spaemann Bestand. Er nennt ihn deshalb das „unsterbliche Gerücht“. Universalistische Religionen wie das Christentum könnten auf Mission nicht verzichten. Sie müssten ihre Standpunkte in den allgemeinen Diskurs einbringen. Er ist davon überzeugt, dass zwischen verschiedenen religiösen Standpunkten eine fruchtbare Auseinandersetzung möglich ist. Für Spaemann ist die Spur Gottes in der Welt der Mensch, der nach seinem Ebenbild geschaffen wurde.

In einem 1996 veröffentlichten Aufsatz kritisierte Spaemann das "Projekt Weltethos" des Tübinger Theologen Hans Küng scharf.

Papst Benedikt XVI. schätzte ihn als Berater und lud ihn im September 2006 nach Castel Gandolfo ein, um über das Verhältnis von Naturwissenschaft, Philosophie und Glauben zu referieren.


In seinen Reden und Veröffentlichungen setzt sich Spaemann für den Schutz des menschlichen Lebens von seinem Beginn bis zum natürlichen Tod ein. Er kritisierte deshalb Vorschläge zur – wenigstens teilweisen – Freigabe der Tötung auf Verlangen und zu einer „Liberalisierung“ der Sterbehilfe. Er begründet dies mit einem Verständnis von Person und Menschenwürde, das jegliche Relativierung des Rechts auf Leben mit Zeitpunkten, Fristen und anderen Bedingungen zurückweist. Gemeinsam mit dem früheren Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde formulierte er folgenden Grundsatz: „Wenn es überhaupt so etwas wie Rechte der Person geben soll, kann es sie nur geben unter der Voraussetzung, dass niemand befugt ist, darüber zu urteilen, wer Subjekt solcher Rechte ist.“ Die Menschenwürde kommt der Person nicht unter der Voraussetzung bestimmter Eigenschaften (z. B. des Selbstbewusstseins), sondern allein aufgrund ihrer biologischen Zugehörigkeit zur Spezies Mensch zu. Er weist nach, dass für die Aufklärung eben diese These, dass „Menschen vor ihrer Geburt Personenrechte“ haben, selbstverständlich gewesen ist. Es ist als Spaemanns Verdienst anzusehen, „die Debatte um Abtreibung und Euthanasie auf diese grundsätzliche Ebene gehoben zu haben“.


Spaemann galt als Vertreter einer aristotelisch geprägten Naturphilosophie. In seinen Beiträgen zur Rechtsphilosophie betonte er die „Aktualität des Naturrechts“. In dem Streit um das Naturrecht erkannte er kein Argument gegen, sondern eines für dieses Recht. Denn „gäbe es kein von Natur Rechtes, so ließe sich über Fragen der Gerechtigkeit gar nicht sinnvoll streiten“. Die Existenz dieses Rechts bedeute nicht, dass es für jedermann offensichtlich ist, sondern „dass in der Richtung, die dieser Name bezeichnet, sinnvollerweise etwas zu suchen sei“. Das Naturrecht lasse sich nicht mehr als ein Normenkatalog beziehungsweise eine Art Metaverfassung verstehen. Eher sei es eine Denkweise, die „alle rechtlichen Handlungslegitimationen noch einmal kritisch“ prüfe.

Fragen der Erziehung stehen nach Spaemanns Auffassung „am Anfang aller Ethik“. In den 70er Jahren nahm er Stellung zu den Ideen einer „emanzipatorischen Erziehung“. Sinnvoll sei die Idee der Emanzipation dort, „wo Menschen hinsichtlich der Organisation der Rahmenbedingungen ihres Handelns von fremder Vormundschaft befreit werden“. Dieser Begriff von Emanzipation bezeichne „einen Vorgang, der jedes Mal einen Anfang und ein Ende“ habe, das als Mündigkeit bezeichnet werde. Die Idee der „emanzipatorischen“ Erziehung, die er Emanzipationsideologie nennt, meinte dagegen „einen unendlichen und zudem als universal gedachten Prozess“ als Erziehungsideal. Er diene dazu, den Kreis derjenigen zu erweitern, die „als unmündig erklärt werden“ und legitimiere eine „massive Herrschaftsideologie der Pädagogen“. Die Emanzipationsideologie verwehre dem Kind das Recht auf Möglichkeiten zur Identifikation und Persönlichkeitsentfaltung.[8] Er gehörte 1978 zu den Veranstaltern des Kongresses „Mut zur Erziehung“, der sich gegen emanzipatorische Bildungsexperimente mit Kindern richtete. Aufgabe der Erzieher ist es Spaemann zufolge, das Kind „an die eigenständige und widerständige Wirklichkeit heranzuführen“. Das Kind müsse zunächst aus „seiner subjektiven Empfindungswelt behutsam und zielstrebig an die Realität“ geführt werden. Entscheidend sei, dass „die Wirklichkeit zunächst als hilfreich und freundlich erfahren“ werde. Die Stiftung dieser Grunderfahrung – die Psychologie spricht vom Urvertrauen – sei das Wichtigste, „was Erziehung überhaupt zu leisten vermag“. Denn wer sich an seine Kindheit als eine „heile Welt“ erinnern könne, werde „leichter mit der unheilen fertig“.

Foto: (c) Wikipedia, Jörg Noller, CC BY-SA 2.0


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