Irisches Parlament legalisiert Abtreibung

11. Dezember 2018 in Chronik


Das Gesetz sieht eine Fristenregelung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche und eine Reihe von Indikationen, unter denen Abtreibungen bis zum 6. Monat legal sein sollen.


Dublin (kath.net/LifeNews/jg)
Das Unterhaus des irischen Parlaments hat mit großer Mehrheit ein radikales Abtreibungsgesetz angenommen. Zuvor waren einige Änderungsanträge zum Schutz der Ungeborenen abgelehnt worden.

90 Abgeordnete haben für das Gesetz gestimmt, 15 dagegen, zwölf haben sich der Stimme enthalten. Das Gesetz muss noch vom Oberhaus bestätigt werden. Die politische Führung Irlands will dies noch im Dezember durchziehen, damit Abtreibungen ab 1. Januar 2019 legal durchgeführt werden können.

Das Gesetz sieht eine Fristenregelung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche vor. Innerhalb dieses Zeitraumes können Abtreibungen ohne Angabe eines Grundes durchgeführt werden. Bis zum 6. Monat gibt es eine ganze Reihe von Gründen, aus denen die Eingriffe legal durchgeführt werden. Abtreibungen werden mit Steuergeld finanziert. Katholische Krankenhäuser erhalten keine Ausnahmeregelungen, sondern sind verpflichtet, Abtreibungen durchzuführen. Ausnahmen aus Gewissensgründen für das medizinische Personal sind sehr eingeschränkt. Ärzte, die selbst keine Abtreibungen durchführen wollen, müssen abtreibungswillige Frauen an Mediziner überweisen, die dazu bereit sind.

Das Unterhaus hat einige Änderungsanträge zur Milderung des Gesetzes abgelehnt. Einer dieser Anträge sah vor, dass die Eltern einwilligen müssen, wenn ein Mädchen unter 16 Jahren eine Abtreibung durchführen lassen will. Die Abgeordneten lehnten Anträge ab, die geschlechtsspezifische Abtreibungen und die Finanzierung von Abtreibungen aus Steuermitteln untersagt hätten. Ein weiterer Antrag hätte die medizinische Grundversorgung für Babys vorgesehen, welche eine Abtreibung überleben. Auch dieser wurde abgelehnt.

Die irischen Wähler haben in einem Referendum am 25. Mai 2018 mit einer Mehrheit von zwei Dritteln für die Abschaffung des Lebensschutzes in der Verfassung gestimmt. Damit war der Weg für das Abtreibungsgesetz frei, welches nun von Unterhaust des Parlaments beschlossen wurde.



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