Schönborn: Richtigstellung zu "Messaggero"-Interview

5. November 2018 in Chronik


Abdruck des Interviews, das aufgrund von kolportierten Aussagen Schönborns zur Abschiebung straffälliger Flüchtlinge auch in Österreich für Aufsehen gesorgt hatte, sei "gegen die Abmachung" erfolgt.


Wien (kath.net/KAP) Kritik übte Kardinal Schönborn am Vorgehen der italienischen Tageszeitung "Il Messaggero", die in der vergangenen Woche ein nicht autorisiertes Interview mit dem Wiener Erzbischof abgedruckt hatte. Der Abdruck des Interviews, das aufgrund von kolportierten Aussagen Schönborns zur Abschiebung straffälliger Flüchtlinge auch in Österreich für Aufsehen gesorgt hatte, sei "gegen die Abmachung" erfolgt; auch seien ihm "Worte in den Mund gelegt worden, die ich nicht gesagt habe", so Schönborn.

Richtig sei, dass Ausweisungen nur geschehen dürften, "wenn sie dem Gesetz entsprechen". Für Österreich sei dabei jedoch klar: "Man kann straffällige Migranten nicht abschieben, wenn sie in ihrem Heimatland damit in eine lebensgefährliche Situation geraten". Das österreichische Recht verlange, dass die betreffenden Personen in Österreich ihre Strafe abbüßen - die Frage der Abschiebung stelle sich erst im Anschluss, stellte Schönborn richtig.

In dem Interview hatte der "Messaggero" den Wiener Erzbischof u.a. zum Fall einer Jugendlichen befragt, die in Rom unter Drogen gesetzt, vergewaltigt und umgebracht worden war. Die vier mutmaßlichen Täter, die das Mädchen laut den Ermittlern ermordet haben, sollten in ihre Herkunftsländer ausgewiesen werden, sollten sie für schuldig befunden werden, meinte Schönborn dazu laut der nicht autorisierten Fassung des "Messaggero". Auch in Österreich säßen zahlreiche Migranten in den Gefängnissen, die beim Drogenhandel erwischt worden seien und nun abgeschoben werden müssten - Aussagen, die Schönborn nun in der ORF-Sendung "Hohes Haus" richtigstellte.

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