Gerichtsurteil mit weitreichenden Folgen?

26. Oktober 2018 in Deutschland


Kirchliche Arbeitgeber dürfen bei Stellenausschreibungen künftig nicht mehr pauschal auf eine Religionszugehörigkeit von Bewerbern pochen


Erfurt (kath.net)
Kirchliche Arbeitgeber dürfen bei Stellenausschreibungen künftig nicht mehr pauschal auf eine Religionszugehörigkeit von Bewerbern pochen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Donnerstag in Erfurt. Dies berichtet die "Welt". Mit seinem Urteil veränderten die Arbeitsrichter die bisherige Rechtsprechung zu diesem Aspekt des kirchlichen Arbeitsrechts. Bereits im April gab es eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im April 2018. Aufgrund des Urteils muss die Diakonie nun einer abgelehnten Stellenbewerberin, die konfessionslos ist, eine Entschädigung von rund 3900 Euro zahlen. In der Ausschreibung hatte die Diakonie die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche vorausgesetzt. Nachdem sie abgelehnt wurde, hat die Frau wegen Diskriminierung aufgrund der Religion geklagt.


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