Nach China-Abkommen: Wer darf bei Bischofsernennungen mitreden?

1. Oktober 2018 in Weltkirche


Wenn die kommunistische Regierung Chinas bei der Ernennung von Bischöfen etwas zu sagen hat, warum nicht die Millionen glaubenstreuer Katholiken weltweit, fragt Alexander Lucie-Smith


London (kath.net/jg)
Das vorläufige Abkommen, welches der Vatikan mit der Volksrepublik China über die Ernennung der Bischöfe abgeschlossen hat, wirft eine grundlegende Frage über die Ernennung von Bischöfen auf. Das schreibt Alexander Lucie-Smith in einem Kommentar für den Catholic Herald.

Mit der Vereinbarung erkennt der Vatikan de facto die von der kommunistischen Regierung Chinas eingesetzten Bischöfe an. Nun stelle sich die Frage, wer bei der Ernennung von Bischöfen eingebunden werden soll, fragt sich Lucie-Smith. Wörtlich schreibt er: „Wenn (Chinas Staatspräsident) Xi etwas zu sagen hat, warum nicht wir anderen? Wenn ein Kommunist und Atheist gefragt wird und eine entscheidende Stimme hat, was ist dann mit den Millionen glaubenstreuen Katholiken in der ganzen Welt, die nie über die Auswahl ihrer Hirten befragt werden?“

Lucie-Smith bezeichnet das vorläufige Abkommen als „Schritt zurück“. Die Kirche habe sich seit Jahrhunderten bemüht, den Einfluss von weltlichen Mächten bei der Ernennung von Bischöfen zurückzudrängen. Während die Bourbonen und Habsburger, die dieses Recht zeitweise hatten, in den meisten Fällen gläubige Katholiken waren, treffe dies auf Chinas Präsidenten Xi Jinping nicht zu, schreibt Lucie-Smith.

Alexander Lucie-Smith ist katholischer Priester. Er hat ein Doktorat in Moraltheologie und ist Redakteur beim Catholic Herald.



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