EKD-Magazin bezeichnet Abtreibungsärztin als Retterin

1. August 2018 in Prolife


Das evangelische Monatsmagazin „chrismon“ hat in der August-Ausgabe die wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen verurteilte Gießener Ärztin Kristina Hänel in einem Porträt „Die Retterin“ präsentiert und das Töten ungeborener Kinder verharmlost


Frankfurt am Main (kath.net) Das evangelische Monatsmagazin „chrismon“ hat in der August-Ausgabe die wegen unerlaubter Werbung für Abtreibungen verurteilte Gießener Ärztin Kristina Hänel in einem Porträt „Die Retterin“ präsentiert und das Töten ungeborener Kinder verharmlost. Dies berichtet "idea". Hänel war im November vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden, weil sie nach Ansicht des Gerichts auf der Internetseite ihrer Praxis über Abtreibungen informiert und geworben hatte. Gemäß Paragraf 219a StGB macht sich strafbar, wer „seines Vermögensvorteils wegen (...) Dienste zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs (...) anbietet, ankündigt oder anpreist“. Der Beitrag wird vom Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb, scharf kriisiert. Er sei entsetzt, dass das auch mit seinen Kirchensteuern finanzierte Magazin mit diesem Artikel „die an Einseitigkeit kaum zu überbietende Sicht von Frau Hänel“ wieder einmal und zudem ohne Gegenposition darstelle. Hassmails und Drohungen gegen Hänel, von denen im Artikel berichtet werde, seien selbstverständlich „völlig ungeeignete und inakzeptable Äußerungen“, betonte er gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea. Dennoch sollte die Kritik an der „unhaltbaren Haltung“ von Hänel nicht so grundsätzlich zurückgewiesen werden. Er frage sich, warum Ott das Wort von den „selbsternannten Lebensschützern“, die Hänel kritisierten, übernehme: „Hat man je von ,selbsternannten Naturschützern‘ gelesen oder von ,selbsternannten Kämpfern für Gleichstellung‘?“ Noch verheerender sei, dass „nicht wenigstens ein einziges Mal“ das Recht des Kindes auf Leben zur Sprache komme, wie es sowohl die biblische Botschaft als auch Urteile des Bundesverfassungsgerichtes nahelegten: „Sich anscheinend für die Schwächsten einzusetzen, um die wirklich Schwächsten – nämlich die ungeborenen Kinder – zu töten, ist eine kaum zu überbietende menschenfeindliche Einstellung. Das ist irrational und verantwortungslos.“ Warum dieser Artikel mit „Retterin“ überschrieben sei, „bleibt mir ein Rätsel“, so Steeb. Damit nehme man nicht zur Kenntnis, dass es sich „bei den Abgetriebenen um Menschen handelt“. Zudem habe Hänel erneut nicht klar gemacht, warum man für eine Abtreibung offen werben solle, obwohl sie erst nach einer Beratung in einer qualifizierten Beratungsstelle möglich sei.


© 2018 www.kath.net