Jesuitenpater für 'Entkriminalisierung' der Abtreibung

24. Juli 2018 in Prolife


Eine Kampagne in der Dominikanischen Republik will die Legalisierung der Abtreibung bei Gefahr für Leben oder Gesundheit der Mutter, Vergewaltigung oder Inzest sowie fötalen Missbildungen. Dies sei gerecht, behauptet der Jesuit Mario Serrano.


Dajabon (kath.net/LSN/jg)
P. Mario Serrano Marte SJ hat über sein Twitterkonto Werbung für die Entkriminalisierung der Abtreibung in der Dominikanischen Republik gemacht.

Serranos Kampagne begann am 12. Juli, als er eine Reihe von Twitternachrichten weiter leitete, die sich positiv über eine Demonstration am 15. Juli äußerten. Die Demonstration fand zur Unterstützung einer Gesetzesvorlage statt, die Abtreibung in drei Fällen straffrei stellen soll: Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Mutter, Vergewaltigung und Inzest sowie Fehlbildungen des Fötus, die ein Überleben unmöglich machen.

Um seiner Unterstützung für das Anliegen Ausdruck zu verleihen, versandte Serrano weitere Nachrichten, in denen er die seiner Ansicht nach positiven Aspekte des Gesetzesvorschlages hervorhob. „Ich glaube dass die Entkriminalisierung der Abtreibung unter drei Bedingungen (Leben oder Gesundheit der Mutter, Vergewaltigung oder Missbildungen des Fötus) eine sehr gerechte Sache ist, die das Leben berücksichtigt“, schrieb er wörtlich.

Am 15. Juli schrieb er, dass die Teilnehmer an der Demonstration Jesus nahe sein würden, der die Menschen „liebt, begleitet, und niemanden in extremen Situationen verurteilt“.

Mit seinem Einsatz für die Entkriminalisierung der Abtreibung hat Serrano viel Aufmerksamkeit in den Medien bekommen. Unter anderem ist er mehrmals im Fernsehen der Dominikanischen Republik aufgetreten.

Mehrere Bischöfe haben das Engagement Serranos öffentlich und in direkten Gesprächen mit ihm verurteilt. Der Jesuitenpater blieb bei seiner Haltung und bekannte sich auch einige Tage nach der Demonstration gegenüber der Presse zu deren Anliegen.

In der Dominikanischen Republik ist Abtreibung derzeit nur dann gesetzlich möglich, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.


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